Kurz nach Beginn der Hauptverhandlung gegen einen 77-jährigen pensionierten Arzt hat das Landgericht Potsdam den Prozess wegen Unterstützung eines Suizids ausgesetzt. Eine Schöffin hatte sich selbst angezeigt, weil sie den Angeklagten wiedererkannt habe.
Der Arzt habe den rechtlich erlaubten Suizid der Mutter der Schöffin ärztlich begleitet, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine neue Terminierung erfolge von Amts wegen. Ursprünglich waren nach dem Prozessbeginn am Dienstag fünf weitere Verhandlungstage bis zum 25. August angesetzt.
Vorwurf: Suizidhilfe für psychisch kranke Frau
Dem Angeklagten wird nach Angaben des Gerichts vorgeworfen, im September 2021 in Potsdam einer 39-jährigen psychisch kranken Frau einen Zugang für ein tödliches Narkosemittel gelegt zu haben. Die Frau habe an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle gelitten. Nach Auffassung der Anklage habe sie ihren Willen zum Suizid deshalb nicht freiverantwortlich bilden können. Der Arzt habe das gewusst.
Die Frau habe die Infusion selbst in Gang gesetzt und sei zwei Minuten später gestorben. Dieses Vorgehen sei zuvor mit dem Angeklagten vereinbart gewesen, so das Gericht.
Bereits Haftstrafe in Berlin
Das Landgericht Berlin hatte den Mediziner 2024 wegen Totschlags durch Sterbehilfe an einer schwer depressiven 37-jährigen Frau zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil vor einem Jahr. Nach Angaben der Potsdamer Gerichtssprecherin verbüßt der Angeklagte diese Strafe derzeit im offenen Vollzug.
Patientenschutz-Stiftung fordert gesetzliche Regelung
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte am Dienstag mehr Schutz für Sterbewillige. Der Fall zeige dringenden Handlungsbedarf bei der Regelung der Suizidbeihilfe, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. An Suizidhelfer müssten höchste Anforderungen gestellt werden, es fehle jedoch eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Autonomie Sterbewilliger.
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Suizidassistenz gegen Gebühr müsse verboten werden, forderte Brysch. Ein Sterbehelfer müsse zweifelsfrei sicherstellen, „dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird und die Entscheidung ohne Einfluss sowie Druck seitens Dritter zustande kommt“. Neben Sterbehilfe-Anbietern drängten inzwischen auch Bestatter, Ärzte und Einzelunternehmer auf den Markt, um mit organisierter, bezahlter Selbsttötung Geld zu verdienen.
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