„Eigentlich läuft es darauf hinaus, dass man sich von 22 Uhr bis 5 Uhr zu Hause aufzuhalten hat“, sagte der Staatsrechtler. „Das kann zwar schon mit dem Gesundheitsschutz begründet werden, nur dann muss der Eingriff geeignet, erforderlich und angemessen sein.“ Die Wirkung sei allerdings, dass es zu Verlagerungseffekten kommen werde, zum Beispiel, wenn alle um 21 Uhr einen Spaziergang machen wollten. „Das kann sogar kontraproduktiv sein, das heißt, es gibt mehr Kontakte tagsüber. Sie werden um Mitternacht weniger Leute draußen treffen als um 12 Uhr mittags“, sagte Schmidt. „Ich habe schon erhebliche Zweifel, ob die Maßnahme überhaupt geeignet ist.“
Seit Montag gelten in Brandenburg geänderte Corona-Regeln
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Die Ausgangsbeschränkung geht nach Einschätzung des Juristen „am Ziel vorbei“. „Die Gefahr für Infektionen besteht nicht, wenn ein einsamer Spaziergänger unterwegs ist. Die Gefahr sind private Treffen“, sagte Schmidt. „Meines Erachtens bringt die Ausgangsbeschränkung sogar deutliche Nachteile und ist unangemessen. Hier wird ein Automatismus verhängt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100, völlig unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten.“ Einen Pluspunkt stelle immerhin dar, dass die Maßnahmen nur in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten greifen. „Das ist grundrechtsschonender als flächendeckend im ganzen Land.“
Ausgangsbeschränkungen gelten in Brandenburg seit Montag
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Sonnabend von einem schweren Eingriff in die Grundrechte gesprochen, diesen aber verteidigt. „Diesen Eingriff nehmen wir nur deshalb vor, weil es aus unserer Sicht wichtig ist, die Infektionsdynamik zu bremsen.“
Seit Montag gilt in Brandenburg ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eine schärfere Corona-Notbremse, dazu zählt die Ausgangsbeschränkung. Wenn der Wert von 200 übertroffen wird, müssen neben weiterführenden Schulen auch Grundschulen und Kitas schließen. In der Bundes-Notbremse soll die Ausgangsbeschränkung nach der Vereinbarung der Bundestagsfraktionen von Union und SPD zwischen 22 Uhr und 5 Uhr kommen, nicht ab 21 Uhr. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Der Potsdamer Staatsrechtler sagte: „Je früher es von der Uhrzeit anfängt mit der Ausgangssperre, umso schwerer wirkt der Grundrechtseingriff.“
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