Der Deutsche Presserat hat den Berliner Tagesspiegel wegen eines Beitrags im sozialen Netzwerk Instagram über Kevin Hönicke, den Baustadtrat des Bezirks Lichtenberg, gerügt. Der Tagesspiegel hatte dort mitgeteilt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Politiker der SPD ermittle und den Politiker in Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts gebracht.
Hönicke war im Herbst vergangenen Jahres von Martin Schaefer (CDU), Bezirksbürgermeister von Lichtenberg, von seiner Tätigkeit freigestellt worden. Schaefer verhängte ein vorläufiges Amtsausübungsverbot gegen Hönicke, das vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt und nach Hönickes Widerspruch vom Berliner Oberverwaltungsgericht kürzlich wieder aufgehoben wurde. Die Hintergründe für Hönickes Freistellung sind bis heute nicht vollständig aufgeklärt.
Im Zusammenhang mit der Freistellung von Hönicke hatte der Tagesspiegel, so der Presserat, den Eindruck erweckt, dem Politiker würden Sexualdelikte vorgeworfen. Der Eindruck sei durch einen Beitrag im Instagram-Kanal der Zeitung erweckt worden, auf der neben einem Foto von Hönicke stand: „Sexuelle Belästigung, intime Verhältnisse am Arbeitsplatz, verwanztes Büro?“ Der Beitrag berichtete, dass die Staatsanwaltschaft gegen Hönicke ermittle. „Unerwähnt blieb jedoch, dass sie lediglich wegen der mutmaßlichen Weitergabe von Dienstgeheimnissen gegen ihn vorging“, so der Presserat. Diese Darstellung habe „die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und die Ehre des Betroffenen nach Ziffer 9 des Pressekodex“ verletzt – und das „massiv“.
Kevin Hönicke sagte der Berliner Zeitung am Freitag, er habe zwei Artikel aus dem Tagesspiegel dem Presserat gemeldet. „Die Art und Weise wie der Tagesspiegel über mich berichtete in den letzten Wochen war nicht mehr im journalistischen Rahmen“, sagte Hönicke weiter. Er sei „dankbar, dass wir eine freie Presse haben, aber eben auch einen Pressekodex.“ Hönicke begrüßte die Rüge des Pressrats.
Der Presserat ist eine Organisation der Verleger- und Journalistenverbände in Deutschland. Er hat journalistische Grundsätze im sogenannten Pressekodex festgehalten, der 1973 erstmals veröffentlicht wurde. Die letzte Überarbeitung erfolgte 2017. Jeder, der Verstöße gegen den Pressekodex vermutet, kann Beschwerde beim Presserat einreichen.
Transparenzhinweis: Ursprünglich hieß es in dieser Meldung, die Rüge habe sich auf einen Beitrag in der Zeitung sowie einen dazu veröffentlichten Instagram-Post bezogen. So hatte es der Presserat zunächst mitgeteilt. Später korrigierte sich der Presserat und teilte mit, dass es in seiner Entscheidung nur um den Instagram-Post gehe.
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