Bundeskanzler Friedrich Merz hat Anpassungen bei den Reformen im Gesundheitswesen angekündigt. Auf einer Pressekonferenz am Montag in Berlin zum Abschneiden seiner CDU bei den Wahlen in der Hauptstadt und in Mecklenburg-Vorpommern sagte Merz: „Eine Rolle gespielt hat die ärztliche Gesundheitsversorgung.“
Wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestige, „dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen, und diejenigen, die gesetzlich versichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen, dann ist das ein Gerechtigkeitsproblem“.
Merz: „Regelungen bei Krankenversicherung übertragen“
Die Koalition sehe dieses Problem. „Wir haben vereinbart, dass wir die Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die private Krankenversicherung übertragen.“ Das sei bisher nicht geschehen. „Das werden wir jetzt nachholen.“
Das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll durch Einsparungen in Milliardenhöhe dazu führen, dass die Ausgaben Krankenkassen an die Einnahmen angepasst werden.
Das Problem reiche allerdings tiefer, so der Kanzler weiter. Er verwies auf den NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der am Montagmorgen das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung als erhebliches Problem im Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung bezeichnet habe.
Wenn dies so sei, müsse etwas daran geändert werden. „Und genau darüber werden wir reden.“ Zu welchem Ergebnis dies führen könne, ließ Merz offen.
Das GKV-Sparpaket sieht unter anderem erhöhte Zuzahlungen für Arzneimitteln von 7,50 und maximal 15 Euro statt bisher 5 Euro und maximal 10 Euro vor. Bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne Betreuungs- oder Pflegeaufgaben zahlen ab 2027 einen Beitrag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten. Beitragsfrei bleiben unter anderem Kinder und pflegende Angehörige.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 einmalig um rund 300 Euro monatlich zusätzlich zur regulären Anpassung, parallel dazu die Versicherungspflichtgrenze in gleicher Höhe. Getragen wird das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte, spürbar also für Versicherte oberhalb der bisherigen Grenze.
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