Der Rosinen-Bomber vom Air Service Berlin ist eine Attraktion bei Berlinern und Touristen. Mehrmals täglich startet das in den 40er-Jahren gebaute Flugzeug vom Flughafen Tempelhof aus zu Rundflügen über Berlin und gewährt Passagieren einen ungewöhnlichen Überblick auf das Geschehen der Hauptstadt. Ähnlich ist es beim Wasserflugzeug, das vom Treptower Hafen aus startet. Über vier Maschinen verfügt der Air Service Berlin, sagt dessen Geschäftsführer Frank Hellberg. Nachdem am Freitag ein Kleinflugzeug vor dem Reichstag abstürzte, will Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) den Luftraum über der Innenstadt sperren. Kommerzielle Unternehmen sollen aber weiterhin über Reichstag und Funkturm fliegen dürfen.Sicher sind die Rundflüge über Berlin. Passagiere müssen wie vor längeren Reisen die Sicherheitskontrolle am Flughafen passieren. Nur beim Wasserflugzeug fällt diese weg. Dafür dürfen dessen Passagiere keinerlei Gepäck bei sich haben.Im Himmel über Berlin sind auch private Piloten zugelassen - derzeit noch. "Voraussetzung ist, dass sie sich beim Tower anmelden, um in die Berliner Kontrollzone zu fliegen", sagt Axel Raab, Sprecher der Deutschen Flugsicherung (DFS). Wenn jemand keine Einfluggenehmigung erbittet, wird er von der Flugsicherung auf dem Radar beobachtet: "Sie wird auf jeden Fall die militärischen Stellen benachrichtigen." Die Bundeswehr müsse dann entscheiden, ob sie Flugzeuge entsendet, um den Eindringling aus der Kontrollzone zu geleiten. Nach dem Luftsicherheitsgesetz könnte das Militär Piloten samt Maschine abschießen - sollte erkennbar sein, dass sie eine Gefahr bedeuten.Der gesamte Himmel über Berlin ist ohnehin eine Kontrollzone, sagt Axel Raab. Und sie geht sogar noch über die Landesgrenze hinaus. Sie reicht bis Ludwigsfelde, kurz vor Zepernick, Schöneiche und Falkensee. Potsdam ist bereits nicht mehr Bestandteil und darf demnach von jedem Hobbypiloten überflogen werden, der im Besitz einer Lizenz ist. Dieser Pilotenschein kann von jedem Volljährigen gemacht werden, der nicht vorbestraft ist. Über Berlin muss der Pilot mindestens 300 Meter von den Gebäuden entfernt sein. Nach oben hin darf er bis zu 800 Meter hoch aufsteigen - dann endet der Luftraum D. Für alle darüber liegenden Bereiche benötigen die Piloten eine Spezialausbildung, da sie die gleiche Zone benutzen wie die Flugzeuge der gewerblichen Fluggesellschaften. Allerdings: Nur selten passieren Privat-Piloten den Berliner Luftraum. "Vermutlich wegen des Prozederes", sagt Raab.Die Aircraft Owners and Pilots Association (AOPA), eine Vereinigung von Flugzeugbesitzern und Piloten, kritisiert das von Minister Stolpe geplante Flugverbot. "Flugzeuge wie das vom Reichstag stellen keine Gefahr dar", sagt Vizepräsidentin Sibylle Glässling-Deiss. Sie seien viel zu leicht und viel zu klein. "Jedes Auto ist gefährlicher." Ein Verbot diene der Sicherheit nicht. "Wer sich etwas Böses vornimmt, lässt sich nicht durch ein Verbot abschrecken", sagt Glässling-Deiss.Ähnlich äußert sich die Berlin-Brandenburg Aerospace Alliance. Stefan Neubauer, Sprecher des Firmenverbands: "Berlin ist attraktiv und zu dieser Attraktivität trägt die Möglichkeit eines Rundflugs erheblich bei." Wilfried Albishausen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht das anders: "Der Reichstag und andere Örtlichkeiten sind vor Angriffen aus der Luft nicht sicher."------------------------------Grafik: Berliner Flugzonen: Der Todespilot flog unter der Minimalhöhe.
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