Reichsbürger

Prozess gegen selbsternannten „König von Deutschland“ beginnt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich Peter Fitzek als mutmaßlicher Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung verantworten. Es geht auch um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.

4 Min
Peter Fitzek muss sich ab heute vor Gericht verantworten..

Peter Fitzek muss sich ab heute vor Gericht verantworten..

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Ab heute startet am Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen den 61-jährigen Peter Fitzek, der sich selbst zum „obersten Souverän“ eines sogenannten „Königreichs Deutschland“ (KRD) erklärt hatte. Fitzek und drei Mitangeklagte sitzen seit dem Verbot der Gruppierung im Mai 2025 in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter Jan van Lessen hat bis September 2027 insgesamt 52 Verhandlungstage angesetzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, als kriminelle Vereinigung die Bundesrepublik durch ein eigenes System ersetzen zu wollen. Konkret geht es um bandenmäßige Urkundenfälschung sowie Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Fitzek ist bereits wegen Körperverletzung vorbestraft.

Laut Anklage baute die Gruppe „pseudostaatliche Strukturen“ auf, darunter ein Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg sowie ein „Meldeamt“ mit fiktiven Ausweisen. Fitzek selbst trug auf seinem „Identitätsausweis“ den Titel „König von Deutschland“. Die Gruppe nutzte zudem eine eigene Währung namens „E-Mark“ oder „Neue Deutsche Mark“, die laut Bundesanwaltschaft einem Wert von 1,10 Euro entsprach.

Zehn Millionen Euro Einnahmen, kaum Steuern

Zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung rund zehn Millionen Euro eingenommen haben – über Bank- und Versicherungsgeschäfte, Spenden und Seminare. Den Anhängern war dabei Steuer- und Abgabefreiheit versprochen worden. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft wurden die Umsätze nicht bei den Finanzbehörden erklärt und auch keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter abgeführt. So seien mehr als zwei Millionen Euro Steuern hinterzogen worden.

Die Gründung des KRD liegt 14 Jahre zurück: Der gelernte Koch und Karatelehrer Fitzek ließ sich damals bei einer Zeremonie mit Krone und Zepter in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) vor rund 600 Anhängern krönen. Nach eigenen Angaben zählte die Gruppe im Mai 2025 etwa 6000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen von rund 1000 aus.

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Verbot nach 13 Jahren Beobachtung

Nachdem die Behörden das Treiben 13 Jahre lang beobachtet hatten, verbot Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am 13. Mai 2025 die bis dahin bundesweit größte Reichsbürger- und Selbstverwalter-Gruppierung. Mehr als 800 Einsatzkräfte durchsuchten dabei 15 Objekte in acht Bundesländern – Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Beschlagnahmt wurden laut Innenministerium drei Vereinsimmobilien, zahlreiche Fantasiedokumente, Vereinsunterlagen, Bargeld, Landmaschinen und Fahrzeuge. Die Online-Plattformen der Gruppierung wurden gesperrt. Bereits 2022 hatte der sächsische Verfassungsschutz vor Grundstückskäufen gewarnt, die über Strohmänner verschleiert worden seien. 2023 ließ die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) eine „Gemeinwohlkasse“ der Gruppe in Dresden durchsuchen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums verstand sich das KRD als „Gegenstaat“ unter monarchisch-absolutistischer Führung. Durch „Zustiftungen“ von Grundstücken sollte das Staatsgebiet der Bundesrepublik verkleinert werden. Dazu habe das KRD Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen erworben. Laut Bundesanwaltschaft strebte die Gruppe an, ihr vermeintliches Staatsgebiet auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1871 auszuweiten.

Mitangeklagte und Verteidigungsstrategie

Fitzek soll als „oberster Souverän“ die Kontrolle in allen wesentlichen Bereichen innegehabt und die ideologische Ausrichtung bestimmt haben. Die Mitangeklagten Benjamin M. und Martin S. sollen als Stellvertreter der obersten Leitungsebene angehört haben, wobei Martin S. für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich gewesen sei. Der vierte Angeklagte, Mathias B., soll seit 2018 für Finanzen und das „Meldeamt“ zuständig gewesen sein.

Dass der Fall am Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wird, liegt an einer zwischenzeitlich im sauerländischen Menden ansässigen Filiale der „Gemeinwohlkasse“ – damit lag ein Tatort in Nordrhein-Westfalen. Die Bundesanwaltschaft erhob im Juli 2026 Anklage.

Fitzeks Verteidiger Ronald Mayer aus Freital kündigte eine ausführliche Einlassung seines Mandanten an. Fitzek werde die Vorwürfe zurückweisen und sei überzeugt, dass ihm strafrechtlich nichts vorzuwerfen sei.

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte ab. Der Szene gehörten im Jahr 2025 nach Behördenangaben rund 26.000 Personen an.

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