Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz verworfen. Das teilte der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat am Montag mit. Damit ist das Urteil gegen die Führungspersonen der Kaiserreichsgruppe, einer Vereinigung aus der Reichsbürgerszene, insgesamt rechtskräftig. Das Urteil wurde bereits am 15. April gefällt.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte am 6. März 2025 drei Angeklagte als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und acht Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung, Vorbereitung von Hochverrat und Waffenbesitzes zwei Jahre und zehn Monate Haft. Ein Mitangeklagter, der zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, hatte kein Rechtsmittel eingelegt.
Geplanter Umsturz mit Entführung im Mai 2022
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts lehnten die vier Männer und eine Frau die Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab und wollten diese gewaltsam überwinden. Grundlage eines wiedererrichteten Deutschen Reiches sollte aus ihrer Sicht die Reichsverfassung von 1871 sein, was die Bezeichnung der Gruppe erklärt.
Für Mai 2022 hatte die Gruppierung dem Urteil zufolge mehrere Aktionen geplant. Bei einer Versammlung sollte die Bundesregierung abgesetzt und dies im Fernsehen verkündet werden. Parallel war die gewaltsame Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers vorgesehen, den die Gruppe als Hauptverantwortlichen für die Corona-Schutzmaßnahmen ansah. Dabei handelte es sich um Karl Lauterbach (SPD).
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Bundesweiter Stromanschlag und Russland-Hilfe
Durch die Sprengung von Strommasten sollte laut Bundesgerichtshof zudem ein mehrwöchiger bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden. Mit einem Segelboot wollten die Beteiligten anschließend in die Gewässer der russischen Enklave Kaliningrad fahren, um bei Russlands Präsidenten Wladimir Putin vorzusprechen und sich russische Unterstützung zu sichern.
Mitglieder der Vereinigung hatten den Angaben zufolge bereits Vorbereitungen für Sprengstoffanschläge getroffen und Kriegswaffen beschafft. Mitte April 2022 wurde die Gruppierung durch einen polizeilichen Zugriff zerschlagen. Die revisionsrechtliche Überprüfung ergab nach Angaben des BGH keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. (mit AFP)
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