Ein ungewöhnliches Kunstprojekt beschäftigt jetzt die Justiz in Thüringen: Der frühere Chef des städtischen Eigenbetriebs JenaKultur, Jonas Zipf, muss sich ab dem heutigen Mittwoch vor dem Schöffengericht in Jena verantworten. Das berichtet unter anderem der MDR.
Die Staatsanwaltschaft wirft Zipf demnach Untreue vor: Er soll durch voreilig geschlossene Verträge einen strafrechtlich relevanten Gesamtschaden von rund 100.000 Euro für die Stadt Jena verursacht haben.
Diamanten aus Asche und Kot
Im Zentrum der Anklage steht das Projekt „The Diamond Maker“ des Schweizer Künstlers Christoph Büchel. Seine unverkauften Werke sollten zusammen mit seinem Kot verbrannt werden. Aus der Asche sollten unter hohem Druck und hoher Temperatur dann Diamanten entstehen.
Zipf war damals Werkleiter von JenaKultur. Er soll 2021 bereits Verträge für das Projekt abgeschlossen haben, obwohl die Finanzierung noch gar nicht klar war.
Die Stadt Jena erstattete im April 2022 Anzeige wegen Untreue. Nur kurze Zeit später soll Zipf JenaKultur laut MDR mit einem Aufhebungsvertrag verlassen haben. Heute ist er Geschäftsführer der Internationalen Kulturfabrik Kampnagel in Hamburg.
Verteidigung will weitere Zeugen hinzuholen
Die Verteidigung widerspricht dem Vorwurf nun, wie der MDR vom Prozessauftakt berichtet. Dass Zipf Verträge unterzeichnete, ohne den Stadtrat von Anfang an zu beteiligen, sei in Jena nichts Außergewöhnliches gewesen.
Außerdem sei er gerade dafür geholt worden, neuartige Kulturprojekte in die Stadt zu bringen. Die Verteidigung kündigte an, weitere Zeugen einzubeziehen und ein Fachgutachten zu dem Kunstprojekt erstellen zu lassen. Deshalb könnte der Prozess bald ausgesetzt werden.
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MehrZweites Verfahren wegen Betrugs
Gegen Zipf läuft nach MDR-Angaben allerdings ein weiteres Ermittlungsverfahren, dieses Mal wegen Betrugs. Es betrifft das bundesweite Theaterprojekt „Kein Schlussstrich!“, das 2021 die Gewalttaten des rechtsterroristischen NSU künstlerisch aufgriff.
Bei den genannten Punkten handelt es sich um Vorwürfe der Anklage. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Jonas Zipf die Unschuldsvermutung.
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