Landgericht Berlin

Prozess um Mord an Afghanin: Erneut Freilassung des jüngeren Bruders beantragt

Das Verfahren am Landgericht Berlin geht dem Ende entgegen. Am nächsten Montag sollen Staatsanwältin, Nebenkläger und Verteidiger plädieren.

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Mahdi H. (l.) will aus der Haft entlassen werden. Sein Bruder Yousuf H. hatte ein Geständnis abgelegt. 

Mahdi H. (l.) will aus der Haft entlassen werden. Sein Bruder Yousuf H. hatte ein Geständnis abgelegt. 

© Pressefoto Wagner

Mahdi H. sitzt an diesem Montag mit hängendem Kopf auf der Anklagebank. Seinen mitangeklagten Bruder Yousuf H. würdigt der 23-Jährige keines Blickes. Er lauscht aufmerksam den Worten seines Anwalts Hendrik König, der einen neuen Versuch startet, kurz vor dem Ende des Prozesses seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft freizubekommen. König beantragt die Aufhebung des Haftbefehls gegen Mahdi H. Was der Verteidiger sagt, klingt fast wie ein vorgezogenes Plädoyer.

Sein Mandant sei unschuldig, er werde freizusprechen sein, sagt König. Ein dringender Tatverdacht könne und dürfe nicht mehr angenommen werden. „Kein Zeuge hat bekundet, dass der angeklagte Mahdi H. am Tattag gegen seine Schwester Gewalt ausgeübt hat“, erklärt der Jurist. Selbst der mitangeklagte Yousuf H. habe in seinem Geständnis vorgetragen, dass sein Bruder bei der Ausführung der Tat nicht anwesend gewesen sei.

Es ist der 38. Verhandlungstag in diesem Verfahren um den gewaltsamen Tod von Maryam H., der Schwester der Angeklagten. Mahdi und Yousuf H. müssen sich wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Sie sollen die 34-jährige Mutter zweier Kinder am 13. Juli vorigen Jahres in Berlin getötet haben, weil sie sich nicht mehr an die Moralvorstellungen ihrer erzkonservativen afghanischen Familie gehalten, sich von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt und in einen anderen Partner verliebt hatte. 

Laut Anklage starb Maryam H. durch Drosseln und Würgen. Zudem wurde ihr ein tiefer Kehlschnitt zugefügt. Die Tote brachten die Brüder nach Angaben der Staatsanwältin in einem Koffer nach Bayern, wo Yousuf H. lebte. Dort wurde die Leiche von Maryam H. rund drei Wochen später in einem Erdloch entdeckt. Der Kopf steckte in einer Plastiktüte, die am Hals mit Klebeband befestigt war. Mund und Nase waren verklebt, die Hände gefesselt.

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Das überraschende Geständnis von Yousuf H.

Aufgrund der fortgeschrittenen Fäulnis konnten Rechtsmediziner nicht mit Sicherheit sagen, ob der Kehlschnitt postmortal oder noch zu Lebzeiten ausgeführt worden war. Einiges spreche aber dafür, dass Maryam H. bereits tot gewesen sei, hieß es.

Sechs Monate lang machten die Brüder in dem Prozess zu den Vorwürfen keine Angaben. Anfang September brach der 27-jährige Yousuf H. überraschend sein Schweigen, sprach von einem tödlichen Streit in der Wohnung seines Bruders in Neukölln, bei dem er seine Schwester Maryam H. aus Wut so lange gewürgt haben will, bis sie tot gewesen sei. Mahdi H. sei nicht dabei, sondern rauchen gewesen. Den Halsschnitt will der ältere Angeklagte seiner schon toten Schwester zugefügt haben, weil die Leiche sonst nicht in den Koffer gepasst hätte. Er habe seine Schwester nicht töten wollen, beteuerte Yousuf H.

Eine Woche nach dem Geständnis beantragten die Anwälte von Mahdi H. erstmals die Aufhebung des Haftbefehls. Doch die Erklärung des älteren Bruders zum Tathergang schätzten die Richter offenbar als wenig glaubwürdig ein. Sie lehnten den Antrag auf Freilassung von Mahdi H. am 10. Oktober ab. Begründung: Derzeit gebe es keinen durchgreifenden Zweifel am dringenden Tatverdacht. Die Erklärung von Yousuf H. weise Plausibilitätsmängel auf. Die Kammer sah zu dieser Zeit zudem Anhaltspunkte dafür, dass der Tod von Maryam H. durch den Familienrat in Afghanistan beschlossen und die Tat von den Brüdern ausgeführt worden sein könnte.

Die Kammer will bis zum kommenden Montag über den erneuten Antrag auf Haftentlassung entscheiden. An dem Tag soll die Beweisaufnahme in dem Verfahren geschlossen und auch plädiert werden. Ein Urteil könnte dann am 19. Januar gesprochen werden.

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