Silvesternacht

Feuerwerk in Neuköllner Wohnung geschossen: BGH kippt Urteil gegen Raketen-Influencer

Ein Influencer schießt in einer Silvesternacht eine Rakete durch ein Fenster einer Neuköllner Wohnung. Ein Urteil fällt milde aus. Dies hat der BGH nun aufgehoben.

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Ein Influencer schoss eine Rakete durch ein Fenster einer Berliner Wohnung.

Ein Influencer schoss eine Rakete durch ein Fenster einer Berliner Wohnung.

© Patrick Pleul/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen als „Raketen-Influencer“ bekannten Mann aufgehoben. Atallah Younes, hatte in der Silvesternacht 2024 eine Rakete in eine Berliner Wohnung geschossen und das Video in den sozialen Medien veröffentlicht. 

Der BGH kippte mit einer Entscheidung von Dienstag das Urteil des Berliner Landgerichts von 2025. Damals war der Influencer wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Fall muss jetzt neu verhandelt werden.

Was in der Silvesternacht geschah

Younes schoss in der Silvesternacht 2024 eine Rakete durch das Fenster einer Wohnung in Neukölln. Die Rakete flog in ein Zimmer der Wohnung und explodierte dort.

Ein Video der Tat veröffentlichte er auf seinen Social-Media-Accounts. Binnen kurzer Zeit erreichte er Millionen Aufrufe. Später wurde das Video gelöscht.

Der Mieter war während der Tat zuhause, wurde jedoch nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden.

Auf der Instagram veröffentlichte Younesh am Neujahrstag ein Video, in dem er sich auf Arabisch für den Vorfall entschuldigt. Was gestern passiert ist, war ein Fehler und wir haben uns beim Hausbesitzer entschuldigt, schrieb er dazu auf Deutsch.

Was das Berliner Landgericht entschied

Das Landgericht Berlin wertete die Tat lediglich als Sachbeschädigung. Eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung oder wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion scheide mangels eines dahingehenden Vorsatzes aus, hieß es damals. 

Younes wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt.

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Knapp zwei Wochen nach dem Urteil verließ Younes,

Das sagt der BGH

„Die Urteilsgründe weisen zum Tatvorsatz Rechtsfehler auf, insbesondere enthalten sie unaufgelöste Widersprüche und legen überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung zugrunde“, so der BGH.

Der Fall des Raketen-Influencers muss deshalb in einem zweiten Rechtsgang neu verhandelt und entschieden werden.

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