Es sind wenige Zeilen in einer Programmankündigung – und doch geht es um eine zentrale Frage des Wahlkampfs: Wer bekommt vier Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 die größte Bühne, wer nicht?
Zur rbb24 Wahlarena am 16. September lädt der Rundfunk Berlin-Brandenburg fünf Parteien ein: CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD. Das Bündnis Sahra Wagenknecht fehlt.
Der Berliner BSW-Landesverband hat deshalb am Freitag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Partei verlangt, dass einer ihrer Spitzenkandidaten eingeladen wird: der Abgeordnete Alexander King oder der Publizist Michael Lüders. Der Antrag liegt der Ostdeutschen Zeitung und der Berliner Zeitung exklusiv vor ebenso wie eine Stellungnahme des rbb.
Es geht um 90 Minuten live zur besten Sendezeit. Und damit um mehr als eine einzelne Talkrunde.
Eine Wahlarena, fünf Gäste – und ein Ausschluss
Eingeladen seien Parteien, die „nach aktuellem Stand realistische Chancen haben, in Fraktionsstärke in das Abgeordnetenhaus einzuziehen“, teilte der rbb mit.
Genannt werden Stefan Evers (CDU), Steffen Krach (SPD), Werner Graf (Grüne), Elif Eralp (Linke) und Kristin Brinker (AfD).
Das BSW ist nicht darunter.
Der Sender beruft sich auf Umfragen: In der jüngsten Infratest-dimap-Erhebung für den rbb liegt das BSW bei drei Prozent. Auch andere Umfragen hätten die Partei seit längerem meist zwischen drei und vier Prozent gesehen.
Damit erscheint die Entscheidung zunächst nachvollziehbar. Doch die Sache wird komplizierter, weil der rbb seinen Maßstab offenbar mehrfach anders beschrieben hat.
Erst Parlament, dann Fraktionsstärke, dann Regierung
In einer ersten Fassung der Programmankündigung sollte die Wahlarena mit Spitzenkandidaten „der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien“ stattfinden.
Das BSW hätte dieses Kriterium erfüllt. Alexander King sitzt im Abgeordnetenhaus.
Später wurde die Passage geändert. Maßgeblich sei nun die realistische Chance auf den Einzug „in Fraktionsstärke“. Laut dem Antrag des BSW erklärte der Sender die erste Formulierung zum Fehler.
Doch damit nicht genug.
In einer Nachricht an einen Nutzer, die der Redaktion vorliegt, hieß es demnach, eingeladen würden nur Parteien, die „voraussichtlich auch in die Regierung kommen“. Parteien weit unter der Fünf-Prozent-Hürde seien nicht dabei; dies gelte auch für die FDP.
Gegenüber der Redaktion verwies der rbb schließlich auf repräsentative Umfragen als entscheidenden Maßstab.
Der rbb muss seine Auswahl erklären können
Parlamentsvertretung, Fraktionsstärke, Regierungsbeteiligung und aktuelle Umfragewerte: Das sind vier verschiedene Kriterien.
Sie können sich überschneiden. Dasselbe sind sie nicht.
Besonders der Verweis auf eine mögliche Regierungsbeteiligung wirkt problematisch. Denn weder Linke noch AfD dürften nach derzeitiger politischer Lage realistische Aussichten auf eine Regierungsbeteiligung haben. Eingeladen sind beide trotzdem.
Das beweist keine gezielte Benachteiligung des BSW. Aber es wirft die Frage auf, ob der rbb seine Entscheidung nach einem klaren und konsistenten Maßstab getroffen hat.
Genau das sollte ein öffentlich-rechtlicher Sender leisten müssen: nicht jede Partei einladen, aber nachvollziehbar und widerspruchsfrei begründen, warum einzelne Parteien ausgeschlossen bleiben.
Drei oder vier Prozent: chancenlos oder noch im Rennen?
Das BSW hält die rbb-Position für zu endgültig.
Die Partei verweist im Antrag auf ihre Berliner Ergebnisse bei Europa- und Bundestagswahl: Rund 130.000 Stimmen, 8,7 beziehungsweise 6,7 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2025 erzielte das BSW 4,981 Prozent.
Hinzu kommen zweistellige Ergebnisse in Thüringen und Brandenburg.
Für ein Mandat im Berliner Abgeordnetenhaus seien etwa 100.000 Stimmen nötig, argumentiert das BSW. Ein Wert von vier Prozent liege zudem innerhalb der statistischen Unsicherheit nahe an der Fünf-Prozent-Hürde.
Daraus folgt nicht automatisch ein Anspruch auf einen Platz in der Wahlarena. Umfragen sind ein legitimes journalistisches Kriterium.
Aber drei oder vier Prozent sind keine belastbare Aussage darüber, ob eine Partei vier Tage später sicher scheitert. Gerade bei einer volatilen Wählerschaft kann die Grenze zwischen „nicht relevant“ und „im Parlament“ sehr schmal sein.
Der öffentlich-rechtliche Auftrag beginnt nicht erst bei fünf Prozent
Der rbb betont, er unterscheide nicht zwischen Parteien. Entscheidend seien allein repräsentative Umfragen.
Das klingt neutral. Doch Umfragewerte sind keine Wahlergebnisse – und bei kleinen Parteien können sie besonders ungenau sein.
Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender eine Partei kurz vor der Wahl aus einem zentralen Live-Format ausschließt, verstärkt er zwangsläufig die öffentliche Wahrnehmung ihrer angeblich fehlenden Relevanz. Sichtbarkeit wird damit selbst zu einem Faktor im Wahlkampf.
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Der rbb muss deshalb mehr leisten als eine Momentaufnahme aus der Demoskopie zu übernehmen. Sein Auftrag ist nicht, die vermeintlich wahrscheinlichen Sieger zu sortieren. Er soll politische Meinungsbildung ermöglichen – gerade dort, wo die Lage noch offen ist.
rbb will Entscheidung bei neuen Zahlen prüfen
Bemerkenswert ist: Der rbb räumt selbst ein, dass seine Entscheidung vorläufig ist.
Am 2. und am 10. September 2026 sollen neue Umfragen vorliegen. Falls diese dem BSW oder einer anderen Partei realistische Einzugschancen bescheinigen, wolle der Sender die Einladungsliste überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Das ist ein Transparenzsignal.
Es zeigt aber auch, wie fragil die Trennlinie ist. Wenige Prozentpunkte können darüber entscheiden, ob eine Partei in einer reichweitenstarken Live-Sendung vorkommt oder außen vor bleibt.
Für den rbb bedeutet das: Je knapper die Grenze, desto sorgfältiger und einheitlicher muss die Auswahl begründet werden.
Warum der MDR das BSW einlädt
Das BSW verweist auf Sachsen-Anhalt. Dort hat der Mitteldeutsche Rundfunk die Partei zu einer vergleichbaren Sendung eingeladen.
Der rbb verweist dagegen auf eigene Wahlkonzepte und höhere BSW-Umfragewerte in Sachsen-Anhalt.
Beides kann richtig sein. Öffentlich-rechtliche Sender müssen ihre Formate nicht bundesweit identisch gestalten.
Der Vergleich zeigt dennoch, dass es keine automatische Regel gibt, nach der Parteien unterhalb von fünf Prozent aus zentralen Wahlformaten ausgeschlossen werden dürfen. Es handelt sich um redaktionelles Ermessen – und Ermessen braucht überzeugende Begründungen.
Redaktionelle Freiheit ist kein Freifahrtschein
Der rbb kann sich zu Recht auf Rundfunkfreiheit berufen.
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Eine Wahlarena mit fünf Gästen funktioniert anders als eine Runde mit sieben oder acht Teilnehmern. Mehr Gäste bedeuten weniger Redezeit, weniger Zuspitzung und ein schwerer steuerbares Format.
Auch die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms ist ein anerkanntes Prinzip. Ein Sender muss nicht jede Partei in jeder einzelnen Sendung gleich stark berücksichtigen.
Doch diese Argumente haben Grenzen.
Eine Live-Wahlarena zur besten Sendezeit, vier Tage vor der Wahl, hat ein besonderes publizistisches Gewicht. Podcasts, Onlineartikel oder kleinere Formate sind dafür kein vollwertiger Ersatz.
Je zentraler und wahlnäher ein Format ist, desto enger wird der Spielraum für einen Ausschluss. Das ist keine Einschränkung der redaktionellen Freiheit, sondern eine Konsequenz aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag.
Die Gerichte haben Sendern oft recht gegeben
Die bisherige Rechtsprechung ist nicht einseitig.
Sender konnten Auswahlbeschränkungen mehrfach durchsetzen. 2002 durfte ein TV-Duell auf Kanzlerkandidaten begrenzt bleiben; die FDP scheiterte mit ihrer Klage. 2017 unterlagen NPD und Piratenpartei im Streit mit dem Saarländischen Rundfunk.
Auch 2023 wurde ein Eilantrag der Tierschutzpartei vor dem Bundesverfassungsgericht abgelehnt. 2025 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die rbb-Praxis bei Ergebnisgrafiken.
2026 unterlag die FDP zudem im Streit um das SWR-„Triell“ – auch, weil sie zu einer breiter angelegten Wahlarena eingeladen worden war.
Bei wichtigen Vorwahlformaten gelten strengere Maßstäbe
Andererseits haben Parteien vor Gerichten gerade bei zentralen Wahlformaten immer wieder Erfolg.
2024 verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den WDR, das BSW zur ARD-Wahlarena vor der Europawahl einzuladen.
2025 verpflichteten das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den SWR ebenfalls zur Einladung des BSW.
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Im selben Jahr scheiterte das BSW allerdings bei der bundesweiten ARD-Wahlarena. Dort durfte der WDR die Runde auf Parteien mit dauerhaft zweistelligen Umfragewerten begrenzen.
Die Linie der Rechtsprechung ist erkennbar: Entscheidend sind Reichweite, Nähe zum Wahltag, Stabilität der Umfragewerte und die Frage, ob der Sender seine Kriterien konsequent anwendet.
Genau an dieser Konsequenz bestehen im Fall des rbb Zweifel.
Eine Auswahlentscheidung mit politischer Wirkung
Der BSW-Landesvorsitzende Alexander King wirft dem rbb vor, mit dem Berliner Establishment verflochten zu sein und seine Partei unsichtbar machen zu wollen.
Für diesen Vorwurf gibt es keinen Beleg. Der rbb weist eine Ungleichbehandlung ausdrücklich zurück.
Doch der Streit zeigt, wie schnell journalistische Auswahlentscheidungen als politische Machtausübung wahrgenommen werden, wenn sich ihre Begründung verändert.
Öffentlich-rechtliche Sender dürfen Relevanz bewerten. Sie dürfen Formate begrenzen. Und sie müssen nicht jede Partei gleich behandeln.
Aber sie müssen erklären können, nach welchen Regeln sie das tun. Nicht nur in einer Presseantwort, sondern in jeder Programmankündigung, jeder Social-Media-Antwort und jedem Gespräch mit Betroffenen.
Am 2. September 2026 kommen neue Umfragewerte. Möglicherweise entscheidet die Demoskopie, bevor das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet.
Die grundsätzliche Frage bleibt jedoch: Wie viel redaktionelle Auswahl verträgt die politische Chancengleichheit – und wann wird aus einer Formatentscheidung eine Vorentscheidung über demokratische Sichtbarkeit?
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