Für die abschlagsfreie Rente könnten bald zwei Jahre mehr nötig sein. Wer mit 16 seine Lehre begonnen hat, muss sich trotzdem keine Sorgen machen. Wer mit 19 oder 20 angefangen hat, schon.
Die Koalition aus Union und SPD sucht einen Ausweg im Streit um die sogenannte Rente mit 63. Statt die Regel ganz zu streichen, könnten künftig 46 oder 47 Beitragsjahre verlangt werden. Das berichtete die Bild unter Berufung auf Koalitionskreise.
Beschlossen ist nichts. Ein Krisentreffen der Koalitionsspitzen im Kanzleramt endete vergangene Woche ohne Ergebnis.
Rente mit 63: Was heute gilt
Mit 63 ohne Abschlag gehen konnten nur Versicherte, die vor 1953 geboren wurden. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67.
Für die 45 Jahre zählen neben Job und Ausbildung auch Wehrdienst, Pflege von Angehörigen und Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Arbeitslosengeld I wird angerechnet, in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aber nur in Ausnahmefällen wie einer Insolvenz des Arbeitgebers.
Keine Rolle spielen Schul- und Studienzeiten. Auch Bürgergeld und die frühere Arbeitslosenhilfe bringen keine anrechenbaren Jahre.
47 Beitragsjahre: So wirkt sich Ihr Berufsstart aus
Wie hart der Kompromiss ausfällt, hängt an einem Datum: dem ersten Tag im Berufsleben. Die Beispiele gehen von einem lückenlosen Verlauf aus und davon, dass die Altersgrenze von 65 bleibt.
Start mit 16: 47 Jahre sind mit 63 erreicht. Mit 65 stehen sogar 49 Jahre auf dem Konto. Für diese Gruppe ändert sich nichts.
Start mit 18: 47 Jahre sind genau mit 65 voll. Das reicht weiterhin, aber nur ohne jede Lücke.
Start mit 19: Heute wären die 45 Jahre mit 64 erreicht. Künftig hieße es: bis 66 arbeiten oder mit 65 einen Abschlag hinnehmen.
Start mit 20: 47 Jahre gäbe es erst mit 67, also zur normalen Regelaltersgrenze. Die Sonderregel wäre für diese Gruppe wertlos.
So teuer wird der Abschlag
Wer die nötigen Jahre nicht schafft, kann mit 35 Versicherungsjahren trotzdem früher gehen. Dann werden pro Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent abgezogen.
Zwei Jahre früher bedeuten 7,2 Prozent weniger, und zwar lebenslang. Bei 1600 Euro Bruttorente fehlen 115,20 Euro im Monat. Nach 20 Jahren sind das mehr als 27.600 Euro, Rentenerhöhungen nicht eingerechnet.
Rente nach 45 Jahren: Warum der Osten genau hinschaut
In Ostdeutschland schaffen deutlich mehr Menschen die 45 Beitragsjahre. Bei den Rentnerinnen sind es nach Daten der Deutschen Rentenversicherung in Thüringen 23,5 Prozent, in Bremen nur 9,4 Prozent.
Das hat mit der DDR zu tun. Nach der zehnten Klasse folgte meist direkt die Lehre, Frauen arbeiteten fast durchweg in Vollzeit. Ostdeutsche Rentnerinnen kommen im Schnitt auf 40 Beitragsjahre, westdeutsche auf 34.
Diese Biografien sind nicht das Problem. Kritisch werden die Jahre nach der Wende.
Wer in den Neunzigern arbeitslos wurde und nach dem Arbeitslosengeld in die Arbeitslosenhilfe rutschte, hat dort keine anrechenbaren Jahre gesammelt. Mit 45 Jahren ließ sich so eine Lücke oft noch ausgleichen. Mit 47 Jahren könnte sie über den Abschlag entscheiden.
Rentenreform: Was sonst noch auf dem Tisch liegt
Laut Berichten wird auch erwogen, die Regel auf körperlich harte Berufe wie Dachdecker zu begrenzen. Eine weitere Idee: weniger Kindererziehungszeiten anrechnen. Das träfe vor allem Mütter.
Die Rentenkommission hatte im Juni empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ganz abzuschaffen. Ein interner Arbeitsentwurf aus dem Arbeitsministerium, über den zuerst die Zeit berichtet hatte, sah Einschnitte ab Jahrgang 1967 vor. Das Ministerium nennt das Papier inzwischen überholt.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) versprach im Bundestag: „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen“. Wie weit er reicht, sagte sie nicht.
Rund 260.000 Versicherte gingen im vergangenen Jahr nach 45 Jahren in Rente, mehr als ein Viertel aller Neurentner. Das Reformgesetz soll bis Ende 2026 durch den Bundestag.
Was Sie jetzt tun sollten
Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Ihren Versicherungsverlauf an. Achten Sie vor allem auf Lücken nach 1990, etwa fehlende Monate mit Arbeitslosengeld oder Umschulungen. Über eine Kontenklärung lassen sie sich nachtragen.
Kostenlose Beratung gibt es am Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Kündigen oder Altersteilzeit unterschreiben sollte niemand überstürzt, solange kein Gesetz beschlossen ist.
Am Ende zählt bei diesem Kompromiss nicht das Geburtsjahr, sondern das Jahr der ersten Lohnabrechnung.
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