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Rentenversicherung

Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent

Erstmals erfolgt die Rentenanpassung bundeseinheitlich. Im dritten Jahr in Folge liegt sie über vier Prozent.

Team News AFP/dpa/BLZ
3 Min
Rentner bekommen ab Juli mehr Rente.

Rentner bekommen ab Juli mehr Rente.

© Stephan Scheuer/dpa

Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Die Rentenanpassung liegt damit nach Angaben des Bundessozialministeriums vom Dienstag  „im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent“. Zum ersten Mal erfolgt die Rentenanpassung bundeseinheitlich, nachdem der Rentenwert im Osten im vergangenen Jahr bereits den West-Wert erreicht hat.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einer „guten Nachricht“ für die Rentnerinnen und Rentner. „Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich“, sagte Heil. Die Rentenanpassung liege deutlich über der Inflationsrate. 34 Jahre nach der Deutschen Einheit sei die einheitliche Anpassung in West und Ost ein Meilenstein für das Land. „Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert.“

Heil verwies auf die Rentenpläne der Koalition. Mit dem Rentenpaket stabilisiere die Regierung die gesetzliche Rente dauerhaft, gleichzeitig entlaste sie mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Zudem wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Wer bezahlt die Rente?

Die Rente bezahlen alle, die aktuell in die Rentenkasse einzahlen: also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, die jeden Monat Rentenbeiträge vom Bruttogehalt an die Rentenversicherung abführen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes umlagefinanziertes System: Wer einzahlt, spart nicht die eigene Rente an, sondern erwirbt rechnerische Anwartschaften. Das aktuell eingesammelte Geld geht an diejenigen, die bereits Rentner sind, die eigene Rente wird dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Die Rentenkasse wird außerdem durch Bundeszuschüsse, also durch Geld aller Steuerzahler, unterstützt.

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Angenommen ich erreiche bald das Rentenalter, wie beantrage ich die Rente?

Den Rentenantrag können angehende Ruheständler zum Beispiel online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung stellen. Benötigt werden bei Antragstellung unter anderem die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN. Damit die Rente auch garantiert im ersten Rentenmonat ausgezahlt wird, empfiehlt die Rentenversicherung, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu stellen.

Wer den Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt stellt, erhält die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rückwirkend. Wer auch diese Frist versäumt, muss damit leben, dass die Rente erst ab dem Antragsmonat fließt.

Wo kann ich sehen, welche Rente ich später einmal bekomme?

Das steht in der jährlich per Post verschickten Renteninformation. Ab jetzt gibt es aber auch eine Möglichkeit, das online abzufragen. Auf der Plattform rentenuebersicht.de können sich Bürger seit Freitag einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge verschaffen und sich über die im Alter zu erwartende Finanzsituation informieren. Allerdings ist die Seite noch nicht vollständig. Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter beteiligen und ihre Daten zur Verfügung stellen. Im Laufe des Jahres soll das ausgebaut werden. Registrierung und Login laufen über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone. Außerdem benötigt man seine Steuer-ID.

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