Gesundheitsversorgung

Rettungsdienst: Märkisch-Oderland plant Gebühren für Einsätze ohne Kliniktransport

Der Landkreis Märkisch-Oderland will ab Ende April Patienten die Kosten für Rettungsleerfahrten in Rechnung stellen. Gesundheitsminister Wilke kritisiert das Vorgehen scharf.

OAZ
3 Min
Rettungsfahrten, bei denen Patienten nicht transportiert werden, verursachen dennoch erhebliche Kosten.

Rettungsfahrten, bei denen Patienten nicht transportiert werden, verursachen dennoch erhebliche Kosten.

© Dirk Sattler/IMAGO /

Der Landkreis Märkisch-Oderland plant, ab Ende April Gebührenbescheide für Rettungsfahrten auszustellen, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus transportiert wurden. Diese Entscheidung basiert auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar, das festlegte, dass sogenannte Leerfahrten nicht durch Krankenkassen erstattet werden müssen. Die Maßnahme stößt in Brandenburgs Landespolitik auf Kritik und sorgt für Spannungen in laufenden Verhandlungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes.

Gesundheitsminister René Wilke (SPD) äußerte sich irritiert über das Vorgehen des Kreises, der von Parteikollege Gernot Schmidt (SPD) geführt wird. Wilke betonte in einer Stellungnahme, dass die Entscheidung des Landkreises verfrüht sei und nicht zwingend notwendig erscheine. Er rief dazu auf, den Ausgang der Gespräche zwischen Land, Kreisen, Städten und Krankenkassen abzuwarten, bevor solch weitreichende Maßnahmen getroffen werden. „Unsere Empfehlung ist, über eine derart gravierende Entscheidung erst nach den Verhandlungen zu befinden“, so Wilke. Die Ankündigung des Landkreises fällt in eine Phase intensiver Verhandlungen, die erst Anfang dieser Woche begonnen haben. Ziel dieser Gespräche ist es, eine landesweit tragfähige Lösung für die Finanzierung von Einsätzen des Rettungsdienstes zu finden.

Ein Zeitplan sieht vor, bis Ende April eine Lösung zu präsentieren. Wilke äußerte sich optimistisch, dass durch Detailarbeit ein Kompromiss möglich sei. Er hatte bereits in der vergangenen Woche ein Moratorium für drohende Gebührenbescheide in Cottbus und Dahme-Spreewald verkündet. Diese Regionen hatten sich darauf verständigt, bis auf Weiteres keine Kosten für Leerfahrten an Patienten weiterzugeben.

Erhebliche Kosten durch Leer-Rettungsfahrten

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat die Diskussion um die Finanzierung des Rettungsdienstes verschärft. Es stellte klar, dass Krankenkassen nur für Einsätze zahlen, die mit einem Transport ins Krankenhaus enden. Der Landkreis Märkisch-Oderland reagierte darauf mit der Änderung seiner Gebührenordnung. Künftig sollen Patienten selbst für Leerfahrten aufkommen. Bereits 2025 hatte der Kreis Gebührenbescheide verschickt, jedoch nicht speziell für Leerfahrten. Laut Landkreis sei die Möglichkeit, diese Kosten weiterzugeben, seit fünf Jahren gesetzlich geregelt.

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Rettungsfahrten, bei denen Patienten nicht transportiert werden, verursachen dennoch erhebliche Kosten. Bislang wurden diese von den Landkreisen oder kreisfreien Städten getragen, die sich das Geld von den Krankenkassen erstatten ließen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bedeutet jedoch, dass diese Praxis für Leerfahrten nicht mehr möglich ist. Märkisch-Oderland ist nun der erste Landkreis, der die finanzielle Last direkt auf die Patienten umlegt.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte bereits vor einem Jahr eine Lösung für den Streit um die Kosten von Rettungsfahrten gefordert. Eine Einigung wurde zwar im Sommer erzielt, doch Leerfahrten blieben dabei unberücksichtigt. Die aktuellen Verhandlungen sollen diesen Punkt klären, doch eine Lösung ist bislang nicht erreicht.

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