Zwei Jahre nach dem Fund dutzender toter Kegelrobben an der Küste Rügens beginnt am 13. November vor dem Amtsgericht Stralsund die Hauptverhandlung gegen zwei Fischer von der Insel. Die Staatsanwaltschaft Stralsund wirft den 44 und 66 Jahre alten Männern einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Verhandelt wird in der Gerichtszweigstelle in Bergen auf Rügen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers unter Verweis auf die Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten den Tod von mindestens fünf der streng geschützten Tiere billigend in Kauf genommen haben. Bis zum 12. Oktober 2024 seien mindestens 19 Kegelrobben in eine Reuse – eine trichterförmige Fischreuse mit Netzkammern – geschwommen und dort verendet. Obwohl die Fischer bei einer Kontrolle davon Kenntnis erlangt hätten, seien zwischen diesem Datum und dem 14. Oktober fünf weitere Robben in derselben Reuse umgekommen. Geeignete Schutzmaßnahmen, um dies zu verhindern, seien nicht ergriffen worden, so der Vorwurf.
Die Ermittlungen zogen sich über Monate hin. Anfang dieses Jahres teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass gegen beide Fischer Strafbefehle samt Geldstrafen erlassen worden seien. Da beide Männer Einspruch einlegten, kommt es nun zur Verhandlung. Das Gericht hat für den 18. November 2026 vorsorglich einen Fortsetzungstermin reserviert.
Mehr als 40 tote Tiere binnen weniger Tage
Im Oktober 2024 waren in kurzer Zeit mehr als 40 verendete Robben an Rügens Küste entdeckt worden. Untersuchungen schlossen damals einen natürlichen Tod aus. Experten des Deutschen Meeresmuseums gingen aufgrund der vorliegenden Hinweise davon aus, dass die Tiere ertrunken sind.
In Reaktion auf die Vorfälle hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern veranlasst, dass bestimmte Reusen an der gesamten Landesküste nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Kegelrobben zählen zu den besonders geschützten Arten und hatten sich erst in den vergangenen Jahren wieder in größerer Zahl in der westlichen Ostsee angesiedelt.
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