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Corona

Bundesregierung: Keine Maskenpflicht im Regierungsflieger

Haben Robert Habeck, Olaf Scholz und Journalisten gegen das geltende Infektionsschutzgesetz verstoßen? Nein, sagt die Bundesregierung. Warum nicht?

Team News Philippe Debionne P. Debionne
4 Min
Robert Habeck sitzt ohne Maske im Regierungsflieger neben einer Frau.

Robert Habeck sitzt ohne Maske im Regierungsflieger neben einer Frau.

© ARD/Mittagsmagazin

Die Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nach Kanada sorgt für einen riesigen Shitstorm bei Twitter. Der Grund: In einem Bericht über die Reise im ARD-Mittagsmagazin ist der Flieger von innen zu sehen. Die Kamera schwenkt über mitreisende Journalistinnen und Journalisten sowie Robert Habeck. Deutlich zu sehen: Niemand der Personen trägt eine Maske. Im Infektionsschutzgesetz ist die Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen allerdings bis zum 23. September 2022 festgeschrieben. Die Bundesregierung sieht dennoch keinen Verstoß gegen das Gesetz.

Ein Sprecher sagte der dpa am Montagabend: „Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet.“ Hintergrund: Der Airbus A340, mit dem am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter, nach Kanada geflogen waren, gehört zur Luftwaffe.

Ex-CDU-Chef Armin Laschet schrieb am Montag auf Twitter, Journalisten und Regierungsmitglieder setzten sich „über (zwar unsinnige, aber geltende) Gesetze“ hinweg. Der frühere Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte auf Twitter: „Warum müssen eigentlich alle Fluggäste, die von, nach und in Deutschland fliegen, Maske tragen, aber Marie-Antoinette Habeck nicht?“

Befreit PCR-Test von der Maskenpflicht im Flugzeug?

Für Flugzeuge - wie auch für Fernzüge - gilt nach dem Ende vieler anderer Corona-Regeln weiter eine bundesweit geregelte Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Die Maske abnehmen darf man nur beim Essen und Trinken.

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Auf Twitter wurde das Video am Montag tausendfach geteilt und kommentiert - die Empörung über Habeck, Scholz und insbesondere die mitreisenden Journalisten ist groß. Die Journalistin Miriam Hollstein, Chefreporterin beim Nachrichtenportal t-online.de, wehrt sich gegen die Vorwürfe. Sie schreibt: „Funfact für alle Trolle: Für diesen Flug mussten alle Mitreisenden einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden war.“

Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz?

Die Lufthansa hingegen verneint, dass ein negativer PCR-Test von der Maskenpflicht befreit. Das Unternehmen teilte am Montag bei Twitter auf Nachfrage mit: „Ein negativer PCR Test befreit nicht vom Tragen einer Maske.“

Nun wird bei Twitter die Frage diskutiert, ob alle Mitreisenden gegen das geltende Infektionsschutzgesetz verstoßen haben. Die Juristin Sylvia Kaufhold schreibt dazu: „Sieht so aus. Zwar ist der internationale Anwendungsbereich der Maskenpflicht in ‚Verkehrsmitteln des Luftverkehrs‘ in § 28b Abs. 1 IfSG nicht konkretisiert. Könnte sich z.B. nur auf deutsche Airlines bzw. deutsches Territorium/Luftraum beziehen. Ist hier aber alles gegeben.“

An anderer Stelle wird hingegen darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Flug im Regierungsflieger nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt und die Maskenpflicht an Bord somit nicht gelte. Im aktuell gültigen Gesetzestext, der am 20. März 2022 in Kraft getreten ist, heißt es hingegen ausdrücklich, dass die Maskenpflicht „im Luft- und Personenfernverkehr“ weiter gilt.

„Sieht es blöd aus, wenn solche Bilder öffentlich werden?“

Der öffentlich-rechtliche WDR schreibt zu der Thematik Maskenpflicht in Flugzeugen: „Muss ich während des Fluges eine Maske tragen? Ja. Die Maskenpflicht im Flugzeug gilt laut dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Beim Ein- und Aussteigen sowie während des gesamten Fluges muss daher in der Regel eine FFP2-Maske getragen werden.“

Der Journalist Gordon Repinski, der nach eigenen Angaben mit an Bord war, nimmt in mehreren Tweets Stellung zu den Vorwürfen. Unter anderem schreibt er dazu: „Sieht es trotzdem blöd aus, wenn solche Bilder öffentlich werden? Total. Es ist ein Beispiel mehr dafür, wie ein Flickenteppich an Regeln nur Vertrauen zerstört. Und am Ende kann die Antwort darauf nur sein – so einheitliche Regeln wie möglich. Und damit so wenig wie möglich.“

Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen bleibt vorerst

In einem früheren, aber vom informativen Stand aktuellen Beitrag der ARD heißt es hierzu: „Die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen zum Schutz vor dem Coronavirus wird vorerst weiter fortbestehen.“ Das sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte zuvor gefordert, „die Pflicht in Verkehrsmitteln aufzuheben“.

In dem Beitrag heißt es weiter, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe Wissings Vorstoß abgelehnt. „Mit täglich bis zu 150 Coronatoten und einer immer noch sehr hohen Inzidenz fehlt der Spielraum, auf Masken im öffentlichen Verkehr zu verzichten“, schrieb der SPD-Politiker auf Twitter. (mit dpa)

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