Zwang ist kein schönes Wort, daher benutzt Harald Wolf, der Wirtschaftssenator von der Linkspartei, lieber ein ganz anderes: sanft. Es sei ein "sanfter Einstieg in ein neues System", was die rot-rote Koalition beim Wasser und Abwasser plane, sagt Wolf. In der Novelle des Betriebe-Gesetzes ist in Berlin ab Januar 2008 erstmals ein sogenannter Anschluss- und Benutzerzwang vorgesehen, das heißt: Wer in der Hauptstadt Trinkwasser will, der muss es künftig von den (gut zur Hälfte landeseigenen) Berliner Wasserbetrieben beziehen. Private Brunnen, wie sie nicht wenige Betriebe aus Kostengründen haben, sind grundsätzlich verboten, allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen.Genau diese Ausnahmen sorgen denn auch für Streit. Den einen, zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder dem Brauereiverband, gehen sie längst nicht weit genug; sie würden den Anschluss- und Benutzerzwang am liebsten noch verhindern. Den anderen, zum Beispiel Teilen der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, erscheinen die neuen Regeln zumindest am Anfang allzu sanft. "Es gibt so viele Ausnahmen, dass sich bei Einführung des Gesetzes kaum etwas ändert", sagt der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz, Mitglied im Fraktionsvorstand und umweltpolitischer Sprecher. "Das kann nicht sein."Zum Vorschlag des Wirtschaftssenators sieht Buchholz daher noch "erheblichen Gesprächsbedarf". Vor allem an zwei Punkten: So steht im Gesetzentwurf, dass die Tarifgestaltung künftig "progressiv oder degressiv" ausfallen könne. Diese Formulierung klingt für Buchholz verdächtig nach der Möglichkeit, Großkunden aus der Industrie künftig Mengenrabatte einzuräumen - eben dies hatten die rot-roten Koalitionspartner aber bisher aus Gerechtigkeitsgründen stets abgelehnt. Außerdem stören sich manche SPD-Experten an der im Gesetz vorgesehenen Unterscheidung von Trinkwasser-Nutzern und solchen, die diese Qualität und Reinheit für ihre Zwecke nicht benötigen. Letztere dürfen ihre preisgünstigen Brunnen nämlich behalten. SPD-Mann Buchholz sieht auch hier einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Normalverbrauchern. "Wir unterscheiden ja auch in den Haushalten nicht, ob jemand mit dem Wasser spült oder es trinkt."Die IHK nennt diese Kritik aus der SPD "wirtschaftsfeindlich". Die Ausnahmen für Brunnennutzer müssten erhalten bleiben, argumentiert ihr Vize-Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen, ansonsten drohten Werksschließungen und Entlassungen wegen zu hoher Produktionskosten. Das hält nicht nur Buchholz, schon angesichts großzügiger Übergangsfristen bis teils ins Jahr 2023, für stark übertrieben: "Niemand wird in den Ruin getrieben." Auch der Linksparteichef und Abgeordnete Klaus Lederer bezeichnet den Anschluss- und Benutzerzwang als wichtiges Solidarprinzip, das helfe, die hohen Fixkosten beim Wasser zu verteilen. Senator Wolf sagte der Berliner Zeitung, dass die Möglichkeit dauerhafter Ausnahmen besonders etwa in der Getränkeindustrie greifen werde. Die Warnungen der Wirtschaftsverbände, sagte Wolf, hätten aus seiner Sicht eher "ordnungspolitische Gründe".------------------------------Ausnahmen bis ins Jahr 2023Gesetz: Die Novelle des Berliner Betriebe-Gesetzes soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Darin ist erstmals vorgesehen, dass Trinkwasserverbraucher sich ans Netz der Wasserbetriebe anschließen lassen müssen (Anschlusszwang). Ihren Bedarf dürfen sie dann auch nur aus diesem Netz decken (Benutzerzwang). Damit soll etwa verhindert werden, dass noch mehr Private sich eigene Brunnen bohren.Bisherige Praxis: Eine eigene Wasserförderung kostet Geld, aber der Preis pro Kubikmeter ist deutlich niedriger: Es ist nur das Grundwasserentnahmeentgelt von 31 Cent pro Kubikmeter zu zahlen - ans Land. Bei den Wasserbetrieben kostet ein Kubikmeter dagegen fast 2,08 Euro.Ausnahmen: Im Gesetz sind dauerhafte Ausnahmen (10 Jahre, 20 Jahre oder ohne Frist) vom Anschlusszwang vorgesehen, wenn ansonsten eine "unbillige Härte" entstünde. Beispiel: Sehr wahrscheinlich werden Brauereien ausgenommen, weil sie mit eigenem Quellwasser arbeiten und auch werben. Aber auch Kleinstnutzer bis zu 150 Kubikmeter im Jahr, etwa Laubenbesitzer, sind ausgenommen.Fristen: Bestehende Brunnen können bis Ende 2023 genutzt werden.------------------------------"Das ist ein sanfter Einstieg." Harald Wolf (Linke)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]