Eine fünfköpfige Familie aus dem hessischen Schwalmstadt musste ihren seit Januar geplanten Herbsturlaub auf Rügen bereits nach einer Nacht abbrechen. Wie mehrere Medien berichteten, forderten Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Rügen die Familie auf, den gemieteten Bungalow auf einem Campingplatz in Nonnevitz binnen einer halben Stunde zu räumen.
Hintergrund ist ein länger schwelender Rechtsstreit zwischen dem Landkreis und dem Betreiber des Campingplatzes. Laut Landkreis besteht für den betroffenen Bungalow seit dem 27. August eine Nutzungsuntersagung. Begründung: Das Gebäude überschreite das genehmigte Maß deutlich und entspreche nicht den vorliegenden Bauunterlagen.
Rückfahrt statt Ersatzunterkunft
Den Berichten zufolge schildert der Betreiber den Sachverhalt anders. Er habe lediglich die Asbestwände des Bungalows verkleidet, was das Bauamt als ungenehmigte Nutzungsänderung werte. Gegen die Nutzungsuntersagung habe er Widerspruch eingelegt und einen bislang nicht beschiedenen Bauantrag gestellt. Auch die Eigentumsverhältnisse seien komplex: Die Grundstücke gehörten dem Land, die Bungalows ihm selbst.
Medienberichten zufolge kam für die Familie eine Ersatzunterkunft nicht infrage. Ein vergleichbares Haus mit Kamin, Badewanne und Sauna sei nicht zu finden gewesen; zudem hätte die Familie nach dem Vorfall die Rückfahrt nach Hessen vorgezogen. Die Kosten für die Unterkunft wurden erstattet. Auf anderen Ausgaben bleibt die Familie dem Bericht zufolge sitzen – darunter die bereits gezahlte Kurtaxe, ein gebuchter Angelausflug sowie die Spritkosten für rund 1500 gefahrene Kilometer.
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