Die bekannte Aktivistin Hannah Bruns soll aus der Partei Die Linke ausgeschlossen werden. Die Landesschiedskommission bestätigte am Mittwochmittag, dass ein Ausschlussantrag gegen die Aktivistin eingegangen ist. Bruns bestätigte den Vorgang bereits am Dienstagabend in den sozialen Medien. Zuerst berichtete der Tagesspiegel.
Hannah Bruns gilt als radikale Palästina-Aktivistin. Sie fiel unter anderem mit Aussagen auf wie: „Die Befreiung Palästinas endet nicht, wenn das Westjordanland befreit ist. Die Befreiung Palästinas endet dann, wenn Tel Aviv wieder in der Hand von Palästina liegt!“
Hannah Bruns soll aus der Partei Die Linke ausgeschlossen werden.
© Dietmar Wäsche/imago
„Wir stärken die linken Kräfte in Palästina. Wir werden uns aber auch nicht distanzieren von anderen Kräften, die einen gerechtfertigten Kampf gegen das israelische Kolonialregime führen“, sagte Bruns im Juli 2025 auf einer Demonstration. Auf Nachfrage eines ARD-Reporters, ob damit auch das Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 gemeint sei, betonte sie: „Ich werde mich von gar nichts distanzieren.“
Bruns, die auch Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität ist, hatte die Linke in NRW 2018 schon einmal verlassen, war dann 2025 jedoch zurückgekehrt. „Hannah Bruns ist aus Protest wiedereingetreten, um die vermeintliche Palästinasolidarität als Thema durchzusetzen. Ich verstehe das auch als Sabotageakt, um konstruktive Parteipolitik zu zerstören“, so Linus Kebba Pook vom Verein democ.
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Verhandlung über Ausschluss ist parteiöffentlich
Bruns hatte zudem gegen das Ausschlussverfahren im Fall des Aktivisten Ramsis Kilani protestiert, und besetzte die Parteizentrale der Linken. Über den Inhalt des nun laufenden Verfahrens könne aufgrund der Schiedsordnung keine Auskunft gegeben werden, teilt die Schiedskommission der Partei mit.
Nach der Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens, finden laut Regelwerk schriftliche Stellungnahmen sowie eine obligatorische mündliche Verhandlung statt. Die mündliche Verhandlung ist parteiöffentlich. Auf dieser Grundlage wird das Urteil gesprochen. „Parteiausschlussverfahren dauern aufgrund der umfassenden Beweiserhebung erfahrungsgemäß mehrere Monate“, so die Schiedskommission.
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