Biodiversität

Sachsen-Anhalts Umweltminister mahnt stärkeren Schutz der Artenvielfalt an

Sachsen-Anhalts Umweltminister Willingmann warnt zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt vor den Folgen des Artenrückgangs. Mehr als ein Drittel der Arten im Land gilt als gefährdet.

OAZ
2 Min
Laut Armin Willingmann, Umweltminister des Landes Sachsen-Anhalt, ist auch in Sachsen-Anhalt ein Rückgang der biologischen Vielfalt deutlich erkennbar.

Laut Armin Willingmann, Umweltminister des Landes Sachsen-Anhalt, ist auch in Sachsen-Anhalt ein Rückgang der biologischen Vielfalt deutlich erkennbar.

© Axel Kammerer/Zoonar.com/IMAGO

Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) hat zu einem konsequenteren Schutz von Arten und Lebensräumen aufgerufen und eine stärkere Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme angemahnt. „Artenvielfalt ist die Grundlage intakter Ökosysteme und damit auch für uns Menschen lebenswichtig“, erklärte Willingmann anlässlich des Internationalen Tags der biologischen Vielfalt am 22. Mai. Sie sichere sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Bestäubung, Klimaschutz und Lebensqualität.

Auch in Sachsen-Anhalt sei der Rückgang der biologischen Vielfalt deutlich erkennbar, teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Magdeburg mit. Artenreiche Wiesen, Ackerwildkräuter, Insekten sowie typische Vogelarten der Agrarlandschaft stünden vielerorts unter Druck. Als Ursachen nannte das Ministerium den Verlust von Lebensräumen, intensive Nutzung, Flächenversiegelung, Stoffeinträge, invasive Arten sowie die Folgen des Klimawandels.

Laut der „Roten Liste“ gelten in Sachsen-Anhalt 7.639 der insgesamt 21.313 erfassten Arten als gefährdet, wie das Ministerium mitteilte. Das entspreche einem Anteil von 35,8 Prozent. 1.615 Arten oder 7,6 Prozent seien vom Aussterben bedroht.

Minister sieht Investition in die Zukunft

Der Schutz der biologischen Vielfalt beginne vor Ort – auf Wiesen, an Feldrändern, auf kommunalen Grünflächen und im eigenen Garten, hieß es aus dem Ministerium. Eine wichtige Grundlage für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sei die im August 2024 beschlossene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Bund und Länder hätten dazu den Entwurf des 1. Nationalen Wiederherstellungsplans erarbeitet, zu dem sich Interessierte noch bis zum 25. Juni 2026 über ein Online-Portal des Bundes einbringen könnten.

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„Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme ist eine Investition in die Zukunft“, sagte Willingmann. Intakte Ökosysteme seien widerstandsfähiger gegen Hitze, Trockenheit und Starkregen. Sie böten Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sicherten natürliche Funktionen, auf die auch der Mensch angewiesen sei.

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