Im Landkreis Wittenberg gilt seit dem Wochenende die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5. Damit beginnt die kritische Saison in Sachsen-Anhalt früher als viele erwarten – und sie trifft auf ein Land, dessen Wälder strukturell anfällig sind und dessen Einsatzkräfte zunehmend an Belastungsgrenzen stoßen.
Die meteorologische Ausgangslage ist nach einem niederschlagsarmen April und sommerlichen Temperaturen am ersten Maiwochenende angespannt. Laut Falk Böttcher vom Deutschen Wetterdienst (DWD), der gemeinsam mit den Forstbehörden für die Einstufung verantwortlich ist, transportiert eine südliche Strömung warme Luft heran, die die Böden zusätzlich austrocknet. Im Norden Sachsen-Anhalts, insbesondere in der Altmark, dürfte die Gefahrenstufe am Sonntag vereinzelt auf das extrem hohe Niveau 5 steigen. Im übrigen Land bewegt sich die Lage überwiegend auf Stufe 3, lediglich Burgenlandkreis, Saalekreis und Halle gelten derzeit als gering gefährdet.
Dass die kritische Phase bereits im Frühjahr beginnt, ist kein Ausreißer. Klimatologisch herrscht die höchste Waldbrandgefahr nicht im Hochsommer, sondern im Frühjahr – wenn die Böden noch ausgetrocknet sind und Niederschläge selten bleiben. Eine grundlegende Entspannung ist nicht in Sicht: Am Sonntag sei allenfalls vereinzelt mit Schauern zu rechnen, erst ab der Nacht zum Dienstag könnte eine Luftmassengrenze etwas mehr Regen bringen – wo genau, sei offen.
Strukturelles Risiko Kiefernwald
Sachsen-Anhalts Waldbrandrisiko ist nicht allein wettergetrieben. Der hohe Anteil an Kiefernmonokulturen, vor allem im Osten des Landes, macht Bestände besonders zünd- und brennbereit. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, als untere Forstbehörde für den vorbeugenden Waldbrandschutz zuständig, ordnet Waldgebiete deshalb grundsätzlich drei Waldbrandgefahrenklassen zu, die sich aus der Baumartenzusammensetzung, dem Alter, regionalen Standortverhältnissen sowie der historischen Brandstatistik ergeben. Diese Klassifizierung fließt zusätzlich zum Waldbrandgefahrenindex des DWD in die tagesaktuelle Einstufung ein, die zwischen dem 1. März und dem 30. September von den Kreiswaldbrandschutzbeauftragten ermittelt wird. Im besonders gefährdeten Landkreis Wittenberg ist das Gebiet sogar in drei separate Vorhersageregionen unterteilt.
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Zur Prävention gehören neben der täglichen Gefahreneinstufung auch das Anlegen sogenannter Wundstreifen – vegetationsfrei gehaltene Schneisen, die als Barriere gegen die Ausbreitung von Flammen wirken sollen – sowie eine verstärkte Überwachung in Phasen erhöhter Gefahr. Rechtliche Grundlage sind das Landeswaldgesetz, die Waldbrandschutzverordnung und ein Runderlass zur Zusammenarbeit von Feuerwehr und Forstbehörden.
Wenn die Feuerwehr nicht herankommt
Wie schnell aus einer angespannten Lage ein Großeinsatz wird, zeigte sich am Sonntag im Harz: Unterhalb der Burg Regenstein bei Blankenburg breitete sich ein Feuer im Waldgebiet Heers innerhalb kurzer Zeit von 100 auf rund 700 Quadratmeter aus. Rund 70 Einsatzkräfte aus Blankenburg, Cattenstedt, Heimburg und Börnecke sowie der Bundeswehr-Feuerwehr des nahen Sanitätshauptdepots waren gefordert, hinzu kam das Harzer Löschflugzeug „Hexe 1“ aus Ballenstedt. Erst gegen 19 Uhr meldete Stadtwehrleiter Werner Greif die Flammen unter Kontrolle.
Welche Lücken in der Infrastruktur die Brandbekämpfung erschweren, lässt sich derzeit jenseits der Landesgrenze in Brandenburg beobachten: Bei Jüterbog brennt seit Freitag ein ehemaliger Truppenübungsplatz, inzwischen auf einer Fläche von 37 Hektar. Wegen der Kampfmittelbelastung kann die Feuerwehr das Feuer nicht direkt angreifen und beschränkt sich auf eine Eindämmung. Vergleichbare Altlastenflächen existieren auch in Sachsen-Anhalt – ein bekanntes Risiko, das Prävention und Löschstrategien zusätzlich verkompliziert.
Die rechtlichen Werkzeuge sind vorhanden: In Sachsen-Anhalt gilt ab Gefahrenstufe 2 ein Rauchverbot im Wald, ab Stufe 5 dürfen die Hauptwege nicht mehr verlassen werden. Behörden können Parkplätze und touristische Einrichtungen sperren. Die Wirksamkeit dieser Vorschriften steht und fällt jedoch mit Kontrolle, Information und der Verfügbarkeit von Löschwasser, Waldbrandschneisen und befahrbaren Wegen – Punkte, die in den Aufbauplänen vieler Kommunen seit Jahren auf Wartelisten stehen.
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