Untersuchungsausschuss

Ministerpräsident Kretschmer in Corona-Protokoll: „Unterbringung durch Polizei öffentlichkeitswirksam exekutieren“

Diese Aufforderung ist von Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer laut Sitzungsprotokoll des Arbeitskrisenstabes 2020 dokumentiert. Was die Akten noch offenlegten.

5 Min
Der Corona-Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages tagte am Donnerstag wieder im Landtag.

Der Corona-Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages tagte am Donnerstag wieder im Landtag.

© Claudia Lord/Ostdeutsche Allgemeine

Es war die 13. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses, der seit Anfang 2025 im Sächsischen Landtag an diesem Donnerstag erneut zusammenkam. Hier wurden schon Virologen wie Christian Drosten oder Hendrik Streeck gehört, Mediziner, Epidemiologen oder auch Statistiker. Neben der medizinischen Einordnung der Pandemie ging es diesmal um die konkreten Auswirkungen vor allem auf Menschen, die sich den Corona-Maßnahmen nicht unterordnen wollten.

Die erste Zeugin des Tages, Heidrun Böhm, Fachärztin und Referatsleiterin Infektionsschutz im sächsischen Gesundheitsministerium, erklärte zuerst, die Corona-Erlasse des Ministeriums hätten sich auf die Erkenntnisse des Robert-Koch- und auch Paul-Erhlich-Institutes sowie externer Berater aus der Medizin gestützt. „Am Konzept der Unterbringung war mein Referat nicht beteiligt“, betonte sie mehrfach.

Druck von ganz oben

Zu Beginn der Pandemie sollten die kreisfreien Städte und Landkreise auf Anweisung vom Bund Räumlichkeiten für Quarantäne-Verweigerer vorhalten. Die zentrale Einrichtung dafür in Sachsen waren Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg. Das Konzept dafür „hat die Polizei entworfen“, so Böhm. 

Dabei kam die Anordnung, mit Quarantäne-Verweigerern hart umzugehen, offenbar von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) persönlich. Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl liest in der öffentlichen Ausschusssitzung aus dem Protokoll der 91. Sitzung des Corona-Krisenstabes im Dezember 2020 vor. Die Unterlagen bekamen alle Ausschussmitglieder auf Verlangen ausgehändigt. Darin ist die Anweisung des Ministerpräsidenten vermerkt, dass nach einem richterlichen Beschluss „die Durchsetzung der Unterbringung und Bewachung durch die Polizei, die Durchführung derartiger Maßnahmen öffentlichkeitswirksam zu exekutieren“ seien.

Im Protokoll einer Telefonkonferenz vom 30. April 2021 zwischen dem Sozial- und Gesundheitsministerium von Petra Köpping (SPD) und der Polizeidirektion Dresden wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung am Hammerweg zur Unterbringung von Personen ab 14 Jahren vorbereitet sei. Es gäbe keine medizinische Betreuung vor Ort. Und die Corona-Verweigerer müssten beispielsweise durch einen Rettungswagen „nach Dresden gebracht werden“. „Der Gefangenenwagen der Polizei ist nicht immer verfügbar“, stünde „nur in Ausnahmefällen zur Verfügung“. Auch diese Aussagen wurden öffentlich vorgelesen und durften handschriftlich mitgeschrieben werden, was einige Besucher auch taten. Während der Aussagen war Grabesstille im Plenarsaal.

Die Referatsleiterin im Gesundheitsministerium, Heidrun Böhm, kam zur Anhörung mit ihrem Anwalt.

Die Referatsleiterin im Gesundheitsministerium, Heidrun Böhm, kam zur Anhörung mit ihrem Anwalt.

© Claudia Lord/Ostdeutsche Allgemeine

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Dass die Polizei dann doch nicht so „öffentlichkeitswirksam“ vorgegangen sei, schlussfolgert Böhm daraus, dass alle Unterbringungsfälle „völlig geräuschlos“ vonstattengegangen seien. „Wenn man in der Zeitung gezeigt hätte, dass ein Vierzehnjähriger untergebracht wurde, wäre der Aufschrei groß gewesen“, war sich die Fachärztin sicher. Doch der kam nicht – weil es bis vor wenigen Monaten gar nicht bekannt war.

Dauerausreißer, 14 Jahre, kaum Kleidung zum Wechseln

Am 29. April 2021 wurde der erste Corona-Verweigerer, ein 14-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Bautzen, am Hammerweg in Dresden eingeliefert. In einer Mail vom 11. Mai 2021 gibt die Polizeidirektion dem Sozialministerium einen Erfahrungsbericht und beklagt, nur „ca. 6 Stunden Reaktionszeit“ gehabt zu haben. Der Junge, offensichtlich nach Aktenlage ein Heimkind und als „Dauerausreißer“ bezeichnet, war laut Auskunft des sächsischen Innenministeriums insgesamt bis zum 9. Mai am Hammerweg abgesondert untergebracht.

Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen sei „gut“ gewesen, die mit dem Vormund des Jungen jedoch „unbefriedigend“, schreibt die Polizei. Er habe zu wenig Kleidung und Essen bei sich gehabt, sei dann am Hammerweg von den Beamten aber ausreichend versorgt worden.

Von mehreren Abgeordneten der AfD, des BSW sowie auch der Linken auf den Vierzehnjährigen angesprochen, antwortete Heidrun Böhm mehrfach: Ihr Ministerium sei - anstelle der Landkreise, die das nicht selbst bewältigen konnten - für die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Quarantäne-Verweigerer zuständig gewesen. Nicht jedoch für die Unterbringung selbst. 

Bisher sind vier solcher Fälle der zwangsweisen Unterbringung aktenkundig. Im Mai 2021 habe es auch den Fall eines 48-jährigen, psychisch gestörten und alkoholkranken Obdachlosen gegeben, der vom Krankenhaus abgewiesen wurde und zwangsuntergebracht werden sollte, bohrt ein AfD-Abgeordneter weiter. „Wir haben nichts zurückgehalten. Verantwortlich für die Unterbringung waren die kreisfreien Städte und Landkreise. Die melden uns das auch nicht, wen sie wann unterbringen, das müssen sie auch nicht“, so Böhm vorm Ausschuss.

Böhm: „Akten logischerweise vernichtet“

Zudem, so erklärte sie auf Rückfrage und entgegen ersten Aussagen des Sächsischen Innenministeriums, sei der Junge nicht nach Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes, „sondern nach Sozialgesetzbuch abgesondert worden“, so Böhm. Heißt: Das Jugendamt und nicht das Gesundheitsamt im Landkreis Bautzen habe den Antrag auf Unterbringung gestellt.

Auf Rückfrage des linken Fraktionschef Rico Gebhardt erklärt Böhm auch die fehlende Möglichkeit der Nachforschung damit, dass es „nirgendwo mehr den Namen der Person“ gäbe, „weil die Akten logischerweise irgendwann vernichtet worden sind.“

Während der dreistündigen Anhörung der Fachärztin war es mucksmäuschenstill unten im Plenarsaal des Landtages und oben auf den  Besucherrängen. Eine Besucherin aus Brandenburg, die extra für die Sitzung des Untersuchungsausschusses mit ihrem Mann nach Dresden gekommen war, erzählt der OAZ am Ende: „Ich hatte das Gefühl, es wird viel drumherum geredet.“ Es sei wie „damals bei Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz“. Der habe bei seiner Befragung im CumEx-Skandal auch immer wieder geantwortet, er könne sich nicht erinnern.

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