Wegen des anhaltenden Niedrigwassers lockert Sachsen das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen. Fahrzeuge, die Transporte per Binnenschiff ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Das teilte das sächsische Infrastrukturministerium mit. Die Ausnahme gelte auch für jene Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Fahrverbot bestehe.
Die Niedrigwasserlage werde voraussichtlich weiter anhalten, sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) laut Ministerium. Man dürfe nicht warten, bis es zu Engpässen komme. „Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte für Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen auf die Straße zu verlagern“, erklärte Kraushaar.
Regelung gilt für schwere Lastwagen
Die Ausnahme betrifft Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie Fahrzeuge mit Anhängern, sofern sie Transporte übernehmen, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar damit verbundene Leerfahrten sind nach Angaben des Ministeriums erlaubt. Großraum- und Schwertransporte sind von der Regelung nicht erfasst.
Sachsen folgt anderen Bundesländern
Der Freistaat passt sich damit den Sonderregelungen zahlreicher anderer Bundesländer an, darunter die Nachbarn Brandenburg und Thüringen. Noch am Montag hatte das Ministerium mitgeteilt, eine Lockerung des Sonntagsfahrverbots sei vorerst nicht erforderlich.
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Durch die niedrigen Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen ist die Binnenschifffahrt derzeit erheblich beeinträchtigt. Gütertransporte müssen laut Ministerium teilweise auf Straße und Schiene verlagert werden, um Lieferketten aufrechtzuerhalten. Auf der Oberelbe in Tschechien und Sachsen fahren demnach bereits seit Wochen keine Güterschiffe mehr. (mit dpa)
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