BERLIN. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar rechnet mit einem Scheitern des BKA-Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Aufgrund bisheriger Entscheidungen aus Karlsruhe erwarte er, "dass von dort auch nochmal eine Eingrenzung kommt". Trotz nachträglich eingebauter Hürden, sagte Schaar am Sonntag, gebe es bei dem Gesetz nach wie vor das Problem, wann aufgezeichnet werden dürfe, wann Daten - auch bei der Online-Durchsuchung - auf einen Datenträger gebracht werden dürften, der beim BKA ist. (AFP)
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