Potsdam

Großen Poststapel mittig auf den Kopf geschlagen? Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Woidke-Mitarbeiterin

Eine Mitarbeiterin von Brandenburgs Regierungschef soll eine Kollegin auf den Kopf geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft nun ein Ermittlungsverfahren.

OAZ
2 Min
Eine enge Mitarbeiterin von Dietmar Woidke soll gegenüber einer Kollegin handgreiflich geworden sein.

Eine enge Mitarbeiterin von Dietmar Woidke soll gegenüber einer Kollegin handgreiflich geworden sein.

© Christophe Gateau/dpa

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung im Amt gegen eine enge Mitarbeiterin des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD). Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Meyer auf Anfrage. Es liege die Strafanzeige eines Anwalts vor, sagte Meyer.

Der Vorfall soll sich nach Angaben der Anzeigeerstatterin bereits am 14. April in der Potsdamer Staatskanzlei ereignet haben. Woidkes Mitarbeiterin soll einer Sachbearbeiterin einen großen Poststapel mittig auf den Kopf geschlagen haben, wie Staatsanwältin Marieke Piazolo mitteilte. Die betroffene Frau habe sich wegen anhaltender Kopfschmerzen ärztlich untersuchen lassen. Laut der Märkischen Oderzeitung, die zuerst über den Fall berichtete, ist sie seither krankgeschrieben. Eine weitere Mitarbeiterin sei Zeugin des Vorfalls gewesen.

Die Beschuldigte soll den Vorfall den Angaben zufolge eingeräumt, aber anders dargestellt haben. Nach Angaben der Anzeigeerstatterin habe die Beschuldigte gesagt, dass es sich nur um eine dünne Mappe gehandelt habe und nur um einen „freundschaftlichen Klaps“, sagte Piazolo.

Zuvor gab es Streit um private Pakete

Vorausgegangen sein soll dem Geschehen ein Streit zwischen beiden Frauen über die Frage, ob sich Mitarbeiter private Pakete in die Staatskanzlei liefern lassen dürfen und ob diese aus Sicherheitsgründen durchleuchtet werden müssen. Die Anzeige wurde erst rund sechs Wochen nach dem mutmaßlichen Vorfall, am 28. Mai, erstattet. Gründe dafür nannte der Anwalt nicht.

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Die Staatskanzlei wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern. Als Arbeitgeber gebe man aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte, die Personalbelange von Beschäftigten beträfen, teilte ein Sprecher mit. Dies diene zudem dem Schutz von Persönlichkeitsrechten.

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