Medienkolumne

Schön wär’s: Wie schwierig es für den Beitragszahler ist, effektiv Kritik am ÖRR zu üben

5000 Programmbeschwerden sind im vergangenen Jahr bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten eingegangen, so viele wie lange nicht. Lediglich einer wurde stattgegeben.

Annekatrin Mücke
8 Min
Schwieriges Unterfangen: mit einer Beschwerde gegen ARD oder ZDF durchzukommen

Schwieriges Unterfangen: mit einer Beschwerde gegen ARD oder ZDF durchzukommen

© Soeren Stache

Der Blog rundfunkalarm.de verspricht eine Rundfunkbeschwerde beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittels weniger Klicks. Man muss sich per E-Mail-Adresse registrieren, dann werden ausgewählte Sendungen angeboten, inklusive vorgeschriebener Begründungen und verletzter Programmrichtlinien, und schon kann man das Ganze per Mausklick abschicken. Aber ist das auch sinnvoll?

Programmbeschwerden sind die einzige Möglichkeit für den Beitragszahler, inhaltliche Kritik direkt an den zuständigen Sender zu adressieren. Es kann nur ein konkreter Verstoß gegen die sogenannten Programmgrundsätze gerügt werden: Sachlichkeit, Ausgewogenheit, Trennung von Nachricht und Meinung. Immer mit Bezug auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen veröffentlichten Text – nicht auf die generelle Arbeitsweise einer Anstalt, nicht auf die Programmstruktur, nicht auf grundsätzliche Verdrossenheit über den ÖRR. Wer sich über Böhmermann oder Dunja Hayali ärgert, hat keine Chance.

Dieses Kontrollinstrument ist in Staatsverträgen, Landesmediengesetzen und den Satzungen der Anstalten verankert, zieht jedoch keine nennenswerten Konsequenzen nach sich. Die Aufsichtsgremien, Rundfunk- beziehungsweise Fernsehräte, sprechen „Ermahnungen“ an die zuständige Redaktion aus, manchmal wird eine Sendung „depubliziert“ (zum Beispiel die „Magazin Royale“-Ausgabe „Rituelle Gewalt“ vom 8.12.2023 beim ZDF), im schlimmsten Fall muss eine Beanstandung ausgestrahlt werden – eine Art öffentlicher Selbstkasteiung.

Die Wirksamkeit dieses Kontrollinstrumentes an sich ist also schon fraglich. Nichtsdestotrotz sind Programmbeschwerden für die ÖRR-Anstalten offenbar so lästig, dass die Wege zur erfolgreichen Eingabe einer solchen Beschwerde verschlungen und verwirrend sind.

Ein zweifelhafter Rekord

Genau dort setzt der Onlinedienst Rundfunkalarm an, der von Juristen und anderen Fachleuten betrieben wird. Nach eigener Darstellung will man es dem Beitragszahler so einfach wie möglich machen, sein Recht auf Kritik wahrzunehmen. Der sprunghafte Anstieg von rund 700 eingereichten Programmbeschwerden im Jahr 2023 auf 5000 im vergangenen Jahr – ermittelt vom Deutschlandfunk-Medienmagazin @mediasres – ist beeindruckend und dürfte auf die Ermutigungen von Rundfunkalarm zurückzuführen sein. Nur: Was bringt das, wenn davon gerade mal 184 ihren Weg in die Aufsichtsgremien finden und nur einer einzigen stattgegeben wurde?

Lediglich eine Rundfunkbeschwerde zur SWR3-Berichterstattung über den Rechtskonservativen Charlie Kirk ging durch.

Lediglich eine Rundfunkbeschwerde zur SWR3-Berichterstattung über den Rechtskonservativen Charlie Kirk ging durch.

© Tess Crowley

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Bei dieser geht es um die Nachrichtenmeldung des Radiosenders SWR3 zur Ermordung des amerikanischen Konservativen Charlie Kirk. Laut SWR3 soll dieser die Steinigung Homosexueller und das Abtreibungsverbot für minderjährige Vergewaltigungsopfer gefordert haben. Der SWR gestand die Falschinformation öffentlich ein und korrigierte sie.

Das ZDF reagierte zum gleichen Thema ganz anders: Der USA-Korrespondent Elmar Theveßen hatte in der Sendung „Markus Lanz“ am 11. September 2025 ebenfalls behauptet, Charlie Kirk habe die Steinigung Homosexueller gefordert, obwohl dieser in Wirklichkeit die Bibel zitiert hatte. Es gingen daraufhin mehrere Beschwerden beim ZDF ein, die von der Intendanz aber lediglich mit der typischen Formel des Bedauerns beantwortet wurden. Der Fernsehrat wurde gar nicht aktiv, sondern verurteilte im Gegenteil die „massiven Anfeindungen“ gegen Theveßen und seine Kollegin Dunja Hayali, die sich im „heute journal“ ähnlich zu Kirk geäußert hatte.

Schaut man auf die vergangenen zehn Jahre zurück, so ergibt sich folgendes Bild: Von 2016 bis 2021 wurden laut Recherchen des christlichen Medienmagazins PRO insgesamt rund 370 der bei ARD, ZDF und Deutschlandradio eingereichten Programmbeschwerden zugelassen und beraten. Lediglich zwei Beschwerden wurde stattgegeben, das ist eine Quote von 0,5 Prozent.

2023 wurden von den mehr als 700 eingereichten Programmbeschwerden 98 in den Aufsichtsgremien behandelt und immerhin fünf von ihnen anerkannt. 2024 stieg die Zahl der eingereichten Programmbeschwerden laut „@mediasres“ explosionsartig auf mehr als 1100, was bereits auf die Initiative von Rundfunkalarm zurückzuführen ist. Trotzdem wurde insgesamt wiederum nur fünf Beschwerden stattgegeben.

Unsere Autorin
privat

Unsere Autorin

arbeitet nach Abschluss ihres Studiums (Theater- und Kulturwissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin) seit 1995 als Radio- und Fernsehjournalistin, vorwiegend für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Stationen waren unter anderem der KiKa, die „Tagesthemen“ und Radio Eins vom RBB. Seit Anfang 2025 schreibt sie überdies für die Berliner Zeitung und andere Printmedien.

Dazu ist anzumerken, dass nicht wenige der Beschwerden als unkorrekt bis albern bezeichnet werden können. So wurde beispielsweise vergangenes Jahr eine Kritik an einem RBB24-Beitrag über die Osterfeuer im Rundfunkrat vorgelegt, weil angeblich eine Auseinandersetzung mit der symbolischen Bedeutung von Osterfeuern und den ökologischen und abfallrechtlichen Aspekten fehlte. Der Rundfunkrat wies die Beschwerde ab – höchstwahrscheinlich zu Recht.

Natürlich sollten Programmbeschwerden grundsätzliche, strukturell bedingte Kritikpunkte benennen und nicht zum Schlachtfeld von selbsternannten Möchtegern-Chefredakteuren im Fernsehsessel verkommen. Auch eine Vorauswahl derjenigen Programmbeschwerden, über die dann Rundfunkräte beziehungsweise der ZDF-Fernsehrat entscheiden, ist notwendig, um die Gremien nicht zeitlich zu überlasten. Insofern ist das Installieren gewisser Hürden durchaus sinnvoll. Doch warum ist das Prozedere auch darüber hinaus noch maximal kompliziert?

Ansprüche an eine Beschwerde

Es gibt insgesamt mindestens vier verschiedene Verfahren, an wen genau eine Programmbeschwerde adressiert sein muss, um überhaupt den langen Weg durch die Instanzen antreten zu können.

Modell 1: Das Schreiben muss direkt an die Intendanz geschickt werden. Dort wird dann der Vorwurf geprüft und – meistens – abgewiesen. Manchmal entschuldigt sich aber die Intendanz auch, und damit hat sich das Ganze erledigt. Nur wenn der Beschwerdeführer ein zweites Schreiben verschickt, und zwar dann direkt an den Rundfunkrat, gibt es eine Chance, dass seine Kritik eventuell zur Beratung im Rundfunkrat zugelassen wird. Ein kompliziertes, der direkten Demokratie zuwiderlaufendes Vorgehen.

Auch aus diesem Grund schreibt der RBB-Staatsvertrag seit 2024 vor, dass der Sender von diesem „Intendanten-Modell“, das bei BR, WDR, Saarländischem Rundfunk und Radio Bremen immer noch gilt, auf den direkteren Weg umstellen musste.

Modell 2: Hier muss die Programmbeschwerde direkt an den Rundfunkrat adressiert sein. Dort wird ausgesiebt und entschieden, ob der Intendant oder die Intendantin dazu Stellung beziehen muss oder ob die Beschwerde im Rundfunkrat behandelt wird. Neben dem RBB gilt dieses etwas einfachere System bei HR, MDR und Deutschlandradio.

Modell 3: Das ZDF geht wie immer einen eigenen Weg: Dort kann eine Beschwerde entweder an den Intendanten oder an den Fernsehrat geschickt werden. Hat den Nachteil, dass alles, was auf dem Tisch des Intendanten landet, beim Fernsehrat nicht ankommt.

Modell 4: Auch SWR und NDR haben jeweils ein Sondermodell installiert. Beim SWR erfolgt zunächst eine Prüfung durch die sogenannte Gremiengeschäftsstelle, ob überhaupt eine korrekte Programmbeschwerde vorliegt. Und nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, greift Modell 1, also über den Intendanten.

Beim NDR wiederum kann man seine Beschwerde sowohl an den Rundfunkrat als auch an den Intendanten schicken, alles landet letztlich bei der betreffenden Redaktion, die eine Stellungnahme an den Beschwerdeführer abgeben muss. Wenn dieser damit nicht einverstanden ist, muss er eine Begründung formulieren und diese gemeinsam mit der Beschwerde erneut und direkt an den Rundfunkrat schicken.

Diese Regularien lassen darauf schließen, wie wenig konstruktiv und glaubhaft der Umgang der Anstalten mit Programmbeschwerden ist. Das zeigte auch die Sitzung des NDR-Rundfunkrats am 6. Februar: Dort wurden alle 21 zugelassenen Programmbeschwerden abgelehnt. Das muss einzeln geschehen, und interessanterweise kam es bei der Abstimmung über Nummer 9 zu einem kuriosen Ereignis: Der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dr. Nico Fickinger, empfahl die Ablehnung der Beschwerde aufgrund einer dementsprechenden Empfehlung des Ausschusses, der beim NDR die Vorarbeit übernimmt.

Dann zählte Fickinger zunächst elf Stimmen, die sich gegen diese Empfehlung aussprachen, also für eine Zulassung der Programmbeschwerde votierten. Sodann zehn Enthaltungen und 19 Stimmen für die Empfehlung, die Beschwerde nicht zuzulassen. So weit, so verwirrend für den unbedarften Zuschauer.

Nico Fickinger, Vorsitzender des NDR-Rundfunkrates

Nico Fickinger, Vorsitzender des NDR-Rundfunkrates

© Stephan Wallocha/IMAGO

Später erklärte der Vorsitzende dann, dass auch die Enthaltungen als Neinstimmen gewertet werden müssten. Das war bis dahin offensichtlich unklar, denn normalerweise gibt es bei Abstimmungen sonst nur wenige Enthaltungen, sodass sich bis dato kaum einer mit dieser Frage beschäftigt hatte.

Theoretisch käme man jetzt auf 19 Stimmen für die Ablehnung und 21 dagegen. Damit hätte die Programmbeschwerde mit einer ganz knappen Mehrheit doch zugelassen werden müssen. Stattdessen ist plötzlich von 22 Jastimmen gegen 21 Neinstimmen die Rede. Damit ist die Beschwerde dann doch wieder abgelehnt. Woher die drei zusätzlichen Neinstimmen gekommen sein sollen, das erklärte der Vorsitzende mit Ausflüchten. Nachvollziehen kann man das auf dem Blog des IT-Experten Volker Birk (Wie der NDR-Rundfunkrat eine von 5000 Programmbeschwerden-Ablehnungen durchführt).

All das zusammengenommen skizziert den eigentlichen Skandal. Nicht die einzelnen und offensichtlichen Fehler der Sender sind das Problem. Sondern die strukturelle Weigerung, sich einer nachvollziehbaren, unabhängigen und für den Bürger überprüfbaren Kontrolle zu unterwerfen. Rundfunkräte, in denen Parteien, Verbände und gesellschaftliche Großorganisationen sitzen – also genau jene Kräfte, über die berichtet wird –, sind keine wirksame Aufsicht. Die Strukturen sind zu kompliziert, die Verfahren intransparent und die Konsequenzen lächerlich.

Der ÖRR muss sich auf ein einheitliches, auch für Laien verständliches und nutzbares System einigen, das vor allem nicht von den Sendern selbst kontrolliert wird. Nur so könnte das Vertrauen zurückgewonnen werden.

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