Schönbohm will juristische Schritte gegen Wahlkampf-Erlaß des Kabinetts einleiten

Protest gegen "Besuchs-Verbot" in Verwaltungen

Andrea Beyerlein
2 Min

SPD-Bildungsministerin Angelika Peter "übergibt" heute den Erweiterungsbau für eine Förderschule in Jüterbog, SPD-Sozialministerin Regine Hildebrandt einen Krankenhaus-Neubau in Belzig und SPD-Forschungsminister Steffen Reiche Förderbescheide für die Institute für Ernährungsforschung und Getreidewirtschaft in Bergholz-Rehbrücke. So ist es angekündigt in der Terminvorschau der Landesregierung für die Presse. Das SPD-Kabinett hat am Dienstag "zur Frage von wahlkampfähnlichen Veranstaltungen in Landesbehörden" beschlossen: "In oder mit Behörden wird wegen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung grundsätzlich kein Wahlkampf geführt." Deswegen wird dem CDU-Spitzenkandidaten Jörg Schönbohm bei seinen "Informationsreisen" inzwischen fast täglich der Besuch öffentlicher Einrichtungen verwehrt.Um die Frage, wer im Brandenburger Wahljahr 99 unter welchen Bedingungen zu welchen Zeiten welche Institutionen besuchen darf, ist ein heftiger Streit entbrannt, seit Schönbohm Anfang April zum ersten Mal einer Polizeiwache verwiesen wurde. Nach dem jüngsten Kabinettsbeschluß kündigte der CDU-Chef gestern juristische Schritte an: "Ich lasse mir das Recht nicht nehmen, mich über Landesbehörden zu informieren." Die Bündnisgrünen erhoben Protest: Der Beschluß treffe nicht nur Schönbohm, sondern auch alle nicht im Parlament vertretenen Parteien, so Vorstandssprecher Friedrich Heilmann. Es entstehe der Verdacht, der Wahlkampf der Opposition solle behindert werden.SPD-Fraktionschef Wolfgang Birthler bemühte sich um Schadensbegrenzung: Er unterstütze die Absicht der Regierung, die Verwaltung aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Keinesfalls sei der Beschluß als "Lex Schönbohm" mißzudeuten. Dem "legitimen Informationsbedürfnis" von Politikern dürfe nicht "mit überzogenem Mißtrauen" begegnet werden, sagte Birthler. Besuche müßten auch im Wahljahr möglich sein.Auf Initiative von CDU-Fraktionschef Wolfgang Hackel vereinbarten gestern alle Fraktionsspitzen und Landtagspräsident Herbert Knoblich ein klärendes Gespräch. Darin hat die Regierung auch den Parlamentariern nahegelegt, ihre in der Landesverfassung verbrieften Abgeordnetenrechte zumindest in den letzten acht Wochen vor der Wahl am 5. September "nicht wahrzunehmen, soweit sie sich auf den Besuch von Behörden oder Dienstellen des Landes beziehen". CDU und PDS weisen diese Regierungsempfehlung als anmaßend zurück und fragen nach den Selbstbeschränkungsabsichten all jener Abgeordneten bis hin zu Ministerpräsident Manfred Stolpe, die der Regierung angehören. Er befürchte, so PDS-Fraktionsvize Heinz Vietze, "daß wie 1994 gerade in den nächsten Monaten noch viele Zuwendungen des Landeshaushaltes in Behörden und Kommunen zu übergeben sein werden."

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