Die Schweiz verlängert den besonderen Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis mindestens zum 4. März 2028. Zugleich schränkt die Regierung in Bern den Zugang ein: Neu ankommende Ukrainer erhalten den Schutzstatus S künftig nur noch, wenn sie ihren militärischen Pflichten in der Heimat nachkommen.
Die neue Regelung gilt für alle Anträge, die ab dem 20. August 2026 gestellt werden. Menschen, denen die Schweiz bereits den Schutzstatus S gewährt hat, sind davon nicht betroffen. Das teilte der Schweizer Bundesrat am Mittwoch mit.
Die Einschränkung richtet sich nach Angaben der Regierung insbesondere an Personen im wehrdienstpflichtigen Alter, Reservisten sowie Menschen, die sich freiwillig den ukrainischen Streitkräften angeschlossen haben.
EU erschwert Schutz für wehrfähige Ukrainer – Ausreise-Nachweis wird Pflicht
Schweiz übernimmt neue Schutzregeln der EU
Mit der Entscheidung folgt die Schweiz der Europäischen Union. Die EU-Staaten verlängerten den vorübergehenden Schutz für Ukrainer Ende Juli ebenfalls bis zum 4. März 2028. Zugleich beschlossen sie, ihn neu ankommenden Menschen nur noch zu gewähren, wenn diese ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen.
Seit dem 31. Juli müssen neu ankommende wehrpflichtige Ukrainer deshalb belegen, dass sie ihre militärischen Pflichten erfüllt haben oder rechtmäßig davon befreit sind. Als Nachweis können etwa ein ukrainischer Ausreisestempel oder Dokumente über eine Befreiung vom Wehrdienst dienen.
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union und ist rechtlich nicht an deren Beschluss gebunden. Der Bundesrat hält eine Angleichung der Regeln jedoch für sinnvoll. Die Schweiz habe sich beim Schutzstatus S bereits bisher eng mit der EU abgestimmt, heißt es in der Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Deutschland hatte sich auf europäischer Ebene für die Verschärfung ausgesprochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt befürwortete ein Ende des automatischen Schutzes für Männer im wehrfähigen Alter. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bereits im November 2025 gebeten, dafür zu sorgen, dass junge Männer in der Ukraine bleiben.
Bestehender Schutzstatus bleibt unberührt
Die Neuregelung betrifft ausschließlich Menschen, die nun erstmals einen Antrag stellen. Bereits in der Schweiz lebende Ukrainer verlieren ihren Status nicht und müssen nachträglich keinen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Der Schutzstatus S wurde im März 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine aktiviert. Er ermöglicht Schutzsuchenden eine schnelle Aufnahme, ohne dass sie zunächst ein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen. Mit dem Status erhalten sie unter anderem ein Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt.
Der Bundesrat begründet die Verlängerung mit der militärischen Lage. Eine nachhaltige Stabilisierung der Ukraine sei weiterhin nicht absehbar. Es gebe weder kurz- noch mittelfristig Aussicht auf einen dauerhaften Waffenstillstand. Der Schutzstatus sei daher weiterhin die beste Möglichkeit, Geflüchtete zu schützen und zugleich das reguläre Asylsystem zu entlasten.
Sollte sich die Lage in der Ukraine vor März 2028 dauerhaft stabilisieren, will die Regierung erneut über den Fortbestand des Status entscheiden.
Bund finanziert Integration bis 2028 weiter
Auch das besondere Integrationsprogramm für Menschen mit Schutzstatus S wird bis zum 4. März 2028 fortgeführt. Der Bund zahlt den Kantonen dafür jährlich 3000 Schweizer Franken pro Person. Das Geld soll vor allem für Sprachkurse, Bildung und die Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
Für Ukrainer, die bereits seit Beginn des Krieges in der Schweiz leben, rückt zugleich eine weitere Frist näher. Ab März 2027 werden die ersten Schutzsuchenden fünf Jahre im Land sein. Nach Schweizer Recht haben sie dann Anspruch auf eine an den Schutzstatus S gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B.
Diese Bewilligung bietet jedoch kein dauerhaftes Bleiberecht unabhängig vom Krieg. Hebt der Bundesrat den Schutzstatus S später auf, erlischt grundsätzlich auch die daran gekoppelte Aufenthaltsbewilligung. In bestimmten Fällen können Betroffene anschließend eine eigenständige Bewilligung als Härtefall beantragen.
Die Schweiz hatte den Zugang zum Schutzstatus bereits im November 2025 eingeschränkt. Seitdem wurde er grundsätzlich nur noch Menschen gewährt, die zuletzt in besetzten oder umkämpften Regionen der Ukraine lebten. Mit der neuen Regel für Wehrpflichtige folgt nun eine weitere Verschärfung.
Merz und Selenskyj arbeiten an Rückführungen: Wehrfähige Ukrainer sollen zurück in den Krieg
Razzia bei Selenskyjs Vize-Bürochefin: Iryna Mudra entlassen
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]