In Schwerin soll der Hebesatz der Grundsteuer B ab 2027 um 12 Prozentpunkte steigen. Das schlägt die Stadtverwaltung der Stadtvertretung vor, wie die Landeshauptstadt Schwerin mitteilte. Im Gegenzug will die Stadt die bisherige Umlage der Beiträge für den Wasser- und Bodenverband auf die Grundstückseigentümer streichen. Diese Beiträge liegen bei rund 315.000 Euro im Jahr.
Hintergrund ist das neue Landeswasserrecht. Es verlangt ab 2027, dass die Umlage je nach Größe, Nutzungsart und teils Versiegelungsgrad der Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster berechnet wird. Finanzdezernent Silvio Horn nannte das ein „Bürokratiemonster“. Die Stadt müsste dann Tausende kleine Beträge mit eigenem Bescheid erheben; das Porto sei teils teurer als die Umlage selbst. Proteste beim Landtag und beim Landwirtschaftsministerium, auch mit Unterstützung des Städte- und Gemeindetages, blieben nach Angaben der Stadt ohne Erfolg.
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Für Eigentümer soll sich die Gesamtbelastung nach Darstellung der Stadt nicht ändern: Die Grundsteuer steigt um etwa zwei Prozent, dafür entfällt der gesonderte Bescheid für die Verbandsumlage. Der beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B liegt laut Landeshauptstadt Schwerin seit Anfang 2025 bei 595 Prozent. Der Hauptausschuss der Stadtvertretung berät den Vorschlag am Dienstagabend.
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