Selbstbestimmungsgesetz

Fall Marla Svenja Liebich: Ostdeutsche Minister bringen Gesetzesreform auf den Weg

Die Justizminister dreier Bundesländer fordern eine Änderung des Gesetzes. Es soll vor möglichem Missrbauch geschützt werden.

3 Min
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden.

© Hendrik Schmidt/dpa

Die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben auf der Justizministerkonferenz in Hamburg eine Nachschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes angestoßen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, um offenkundigen Missbrauch zu unterbinden.

Hintergrund der Initiative ist unter anderem der Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, die im November 2024 nach dem damals neu in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz den Vornamen und den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ.

Missbrauch von Selbstbestimmungsgesetz möglich

Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Justizminister der Länder haben sich auf ihrer 97. Konferenz dem Beschlussvorschlag der drei mitteldeutschen Länder angeschlossen. Ziel der Initiative ist es nach Angaben der Ministerien, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken und zugleich einen rechtssicheren Prüfmechanismus für Missbrauchsfälle zu schaffen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

Gesetzlich klargestellt werden soll, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen tätig werden können. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert erklärte, es gehe ausdrücklich nicht darum, die geschlechtliche Identität von Menschen staatlich überprüfen zu lassen. Prüfbar sollten allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige Nutzung des Verfahrens hindeuteten. Damit würden sensible Bereiche wie der Strafvollzug oder die Strafverfolgung geschützt.

Landkreis versucht Liebichs Geschlechtseintrag zu ändern

Thüringens Justizministerin Beate Meißner sagte, gerade im Justizvollzug zeigten sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Es gehe um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger erklärte, ein Gesetz, das seinen eigenen Missbrauch nicht verhindere, verliere an Glaubwürdigkeit. Es brauche klare, objektiv nachvollziehbare Kriterien.

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Den Haftantritt in der Frauenhaftanstalt Chemnitz Ende August 2025 trat Liebich nicht an, sondern entzog sich dem Strafvollzug. Im April wurde Liebich in Tschechien festgenommen und sitzt seitdem in Pilsen in Auslieferungshaft. Wie ein Sprecher des dortigen Gerichts mitteilte, hat Liebich Beschwerde gegen die Überstellung an die deutschen Behörden eingelegt. Über das Rechtsmittel entscheidet nun das Oberlandesgericht in Prag. Parallel versucht der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt, die Änderung des Geschlechtseintrags vor dem Amtsgericht Halle rückgängig machen zu lassen.

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