Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hat gestern offiziell bestätigt, dass die Schulverwaltung Berufung gegen das jüngste Gebets-Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt hat. "Wir wollen noch bestimmte Punkte gerichtlich klären lassen", sagte Zöllner gestern Abend. Die Verwaltungsrichter hatten im September entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler im Diesterweg-Gymnasium in Gesundbrunnen außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich beten darf. Zöllner betonte gestern überraschend deutlich, dass das Oberverwaltungsgericht nun "die Glaubwürdigkeit des religiösen Ansinnens noch einmal prüfen" müsse. Er bewerte "die Glaubwürdigkeit des Schülers anders als die Richter". Laut Schulleiterin Brigitte Burchardt habe der Junge bisher nur "äußerst selten" in dem dafür vorgesehen Computerraum gebetet.Der Schüler, Yunus M., hatte seine Klage damit begründet, dass er wie jeder streng gläubige Muslim fünfmal am Tag sein Gebet verrichten wolle. Die Verwaltungsrichter hielten das für glaubhaft und betonten, dass der Schüler das Neutralitätsgebot der Schule nicht verletze. Auch sei das Gebet durch das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Religionsfreiheit geschützt.Zöllner hingegen verwies gestern auf ein vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigtes Gutachten, wonach das islamische Mittagsgebet durchaus mit dem Nachmittagsgebet zusammengelegt werden könnte - dann müsste der Schüler nicht in der Schule beten. Zöllner begründete sein Vorgehen damit, dass "das Urteil über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung für die Schulen in Berlin hat". Denn fast an jeder Schule stünden die Lehrer hier "vor schwierigen Abwägungsprozessen". Da wolle er die Schulen nicht allein lassen, viele Schulleiter hätten diese Probleme bisher "konfliktfrei" gelöst. Am Diesterweg-Gymnasium hingegen habe es schon vor vier Jahren wegen eines provisorisch eingerichteten Gebetsraums Streit zwischen zwei Gruppen unterschiedlicher islamischer Glaubensrichtungen gegeben.Zwei weitere Schüler wollen betenKritik an Zöllners Entscheidung kam gestern selbst vom Koalitionspartner. Es sei doch "eine juristische Selbstverständlichkeit, dass Grundrechte auch in der Schule gelten", sagte der Linke-Bildungspolitiker Steffen Zillich mit Blick auf die Religionsfreiheit. Deshalb könne er die Notwendigkeit eines Berufungsverfahrens nicht erkennen. Ulrich Seelemann, Konsistorialpräsident der evangelischen Landeskirche, sagte: "Das Gericht hat erklärt, dass es Schülern erlaubt ist, ihre Religion an Schulen zu praktizieren." Die Kirche begrüße diese Freiheit zur Religionsausübung.FDP-Bildungspolitikerin Mieke Senftleben sagte: "Respekt gegenüber Andersgläubigen erwirkt man durch Aufklärung, nicht durch Dramatisierung und Stigmatisierung." Bildungsstaatssekretärin Claudia Zinke (SPD) teilte gestern mit, dass weitere muslimische Schüler eine Gebetsmöglichkeit einfordern. Es gebe die Anfrage eines Schülers, der die 12. Jahrgangsstufe des Menzel-Gymnasiums in Moabit besuche. Eine ähnliche Anfrage gebe es an der Ernst-Reuter-Oberschule in Wedding, so Zinke in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Es sei "nicht auszuschließen, dass streng religiöse Schüler versuchen, sozialen Druck auf ihre Mitschüler auszuüben, um sie zur Einhaltung bestimmter Gebetszeiten zu veranlassen".Yunus M. - die Mutter Türkin, der Vater deutscher Konvertit - war zuerst 2007 aufgefallen, als er mit mehreren anderen Schülern im Schulflur auf Jacken kniend gen Mekka gebetet hatte. Schulleiterin Burchardt hatte den Schülern dies mit der Begründung verboten, dass politische und religiöse Bekundungen an staatlichen Schulen nicht erlaubt seien. Dagegen zog Yunus M. unterstützt von seinen Eltern vor Gericht und bekam Recht. In der laizistischen Türkei ist es übrigens verboten, an Schulen zu beten.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]