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Sieben Monate in der Fahrerkabine: Lkw-Fahrer durfte nie ins Hotel – jetzt zahlt die Spedition

Lkw-Fahrer im Fahrerhaus statt im Hotel: Was Speditionen für die Wochenruhe bezahlen müssen und welche Strafen in Schweden und Deutschland drohen.

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Wäsche trocknet an der Frontklappe eines Lkw: Für viele Fernfahrer ist die Kabine wochenlang Schlafzimmer, Küche und Wohnung zugleich. (Symbolbild)

Wäsche trocknet an der Frontklappe eines Lkw: Für viele Fernfahrer ist die Kabine wochenlang Schlafzimmer, Küche und Wohnung zugleich. (Symbolbild)

© D. Maehrmann/imago

Seit März hat ein Lkw-Fahrer aus Tadschikistan nach eigenen Angaben kein Bett mehr gesehen. Er schlief in der Kabine seines Lastzugs, auch an den freien Wochenenden. Ins Hotel durfte er nie, sagt er.

Herausgekommen ist das bei einer Kontrolle in Mittelschweden. Die litauische Spedition, für die der Mann fährt, muss 80.000 schwedische Kronen zahlen, rund 7300 Euro.

Über den Fall berichtet die schwedische Lkw-Fachzeitschrift Proffs, das Logistikportal Trans.info hat ihn aufgegriffen.

Lkw-Fahrer ignoriert zweimal die Polizei

Die Kontrolle fand nahe der Kleinstadt Sala statt, gut 100 Kilometer nordwestlich von Stockholm. Verkehrsüberwacher aus Västerås wollten den litauischen Lastzug stoppen. Der Fahrer reagierte nicht.

Beim zweiten Anlauf bremste er ab und rollte dann am stehenden Polizeiwagen vorbei. Angehalten hat er beim dritten Versuch, auf einem Waldstück zwischen Sala und Heby. In der Befragung räumte er laut dem Bericht ein, die Haltezeichen sehr wohl verstanden zu haben.

Seit März in der Lkw-Kabine – Hotel angeblich verboten

Die Beamten werteten Frachtpapiere und Fahrtenschreiber aus. Dabei kam heraus: Der Mann war im März 2026 in Litauen losgefahren und seither nicht mehr aus seinem Lkw ausgezogen.

Ein Hotel sei ihm nie erlaubt worden, gab er an. Verkehrskontrolleur Roger Ogemar von der schwedischen Polizei sagte der Zeitschrift sinngemäß, solche Fälle sehe man häufiger bei litauischen Firmen, die Fahrer von außerhalb der EU beschäftigen.

Für Ogemar ist das Routine. Schon 2023 berichtete das Blatt über einen seiner Fälle: Ein Fahrer hatte nach eigenen Angaben sieben Wochen im Lkw gewohnt, weil die Firma keine Unterkunft bezahlte. Die Strafe damals: ebenfalls 80.000 Kronen.

Spedition zahlt nach einer Stunde

Die Polizei legte dem Lastzug eine Parkkralle an. Lange stand er nicht. Nach Ogemars Angaben überwies die Spedition die volle Summe eine Stunde später, ohne eine einzige Rückfrage.

Die Ladung hatte der Lkw in Rostock übernommen, sie ging an ein Volvo-Werk in Umeå und ein Stahlwerk in Boden. In der Tourplanung sahen die Kontrolleure zudem einen Versuch, die Kabotageregeln zu umgehen, also die Grenzen für Inlandsfahrten ausländischer Lkw. Die Empfänger der Fracht stehen ausdrücklich nicht unter Verdacht.

Wann dürfen Lkw-Fahrer in der Kabine schlafen?

Jeder kennt das Bild vom Autobahnrastplatz am Sonntag: zugezogene Vorhänge, davor ein Gaskocher auf dem Trittbrett. Erlaubt ist das nur zum Teil.

Die tägliche Ruhezeit und die verkürzte Wochenruhe von mindestens 24 Stunden dürfen Fahrer in der Kabine verbringen, solange der Lkw steht und eine ordentliche Liege hat.

Die reguläre Wochenruhe von mindestens 45 Stunden dagegen nicht. Sie muss laut Artikel 8 der EU-Verordnung 561/2006 in einer geeigneten Unterkunft stattfinden, mit Bett und eigenem Bad. Ein Hotel muss es nicht sein, eine Pension reicht. Bezahlen muss der Arbeitgeber.

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So teuer wird es in Deutschland

Deutschland hat die Wochenruhe im Lkw schon 2017 verboten, drei Jahre bevor die EU nachzog. Kontrolliert wird das unter anderem vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Wer erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog pauschal: 500 Euro der Fahrer, 1500 Euro das Unternehmen, wie die VerkehrsRundschau aufschlüsselt. Zusätzlich kann die Weiterfahrt untersagt werden, bis die Ruhezeit nachgeholt ist.

Schweden verlangt von der Firma also fast fünfmal so viel wie Deutschland.

Rückkehrpflicht: Muss der Fahrer nach Hause?

Bleibt die Frage, ob sieben Monate fern der Heimat überhaupt zulässig sind. Speditionen müssen die Touren so planen, dass ihre Fahrer spätestens alle vier Wochen nach Hause oder zum Firmensitz zurückkehren können. Nach zwei verkürzten Wochenruhen in Folge sogar nach drei Wochen.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel am 4. Oktober 2024 bestätigt. Gekippt haben die Richter nur die Pflicht, den Lkw selbst alle acht Wochen ins Heimatland zu schicken.

Die Heimfahrt ist ein Recht des Fahrers, keine Pflicht. Ob die litauische Firma dem Mann je eine angeboten hat, geht aus den Berichten nicht hervor.

Bestraft wird nur der Tag der Kontrolle

Bestraft wurde, was die Kontrolleure an diesem einen Tag nachweisen konnten. Nach den Auslegungsregeln der EU-Kommission dürfen Kontrolleure nicht verlangen, dass Fahrer per Hotelrechnung belegen, wo sie frühere Wochenenden verbracht haben.

Dabei steht seit März rechnerisch rund alle zwei Wochen eine reguläre Wochenruhe an, zusammen also gut ein Dutzend. Geahndet wurde eine. Für die Spedition waren die 7300 Euro nach einer Stunde erledigt.

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