Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nach eigener Prüfung festgestellt, dass Saisonarbeitskräfte nicht vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden dürfen. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Ressortchef Rainer hatte die Prüfung im vergangenen Jahr selbst in Auftrag gegeben.
Trotz dieses Ergebnisses stimmten die Delegierten beim CDU-Parteitag im Februar einstimmig für einen Antrag, der genau solche Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Auch CSU-Politiker Rainer selbst hatte sich im Rahmen der Debatte offen für eine Sonderregelung gezeigt – obwohl sein eigenes Haus zu dem Schluss gekommen war, dass dies rechtlich nicht möglich sei.
Der Linken-Abgeordnete Bauer kritisierte die Haltung der CDU scharf und sprach von einem „kalten Rechtsbruch". Aus seiner Sicht versuche die Partei, geltendes Recht zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu unterlaufen.
Bauernverband warnt vor Folgen steigender Lohnkosten
Hintergrund der Debatte ist die wirtschaftliche Lage in der deutschen Landwirtschaft. Der Deutsche Bauernverband hatte im vergangenen Jahr davor gewarnt, dass eine deutliche Anhebung des Mindestlohns den Anbau arbeitsintensiver Kulturen wie Erdbeeren und Spargel in Deutschland unrentabel machen könnte. Gerade diese Bereiche sind in hohem Maße auf Saisonarbeitskräfte angewiesen, die häufig aus dem europäischen Ausland kommen und für wenige Wochen oder Monate in der Ernte eingesetzt werden.
Die Forderung nach Ausnahmen bewegt sich damit in einem Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Arbeitnehmerrechten und den wirtschaftlichen Realitäten landwirtschaftlicher Betriebe. Während die CDU und Teile der Agrarlobby auf Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung pochen, sehen Kritiker wie die Linke darin einen Angriff auf den sozialen Mindeststandard für ohnehin schlecht bezahlte Beschäftigte.
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