Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, hat sich für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel dauerhaft zu klären. Das sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Adrian verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Dieses habe sich auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der „seelischen Erhebung“ am Sonntag spreche. Das erscheine ihm nicht mehr zeitgemäß, sagte er. Deshalb sei eine Grundgesetzänderung sinnvoll, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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Kritik am Ladenschlussgesetz
Der DIHK-Präsident warb zugleich für eine weitgehende Liberalisierung der Öffnungszeiten. Während im Internet rund um die Uhr eingekauft werden könne, unterliege ausgerechnet der stationäre Handel sehr starren Regeln, sagte Adrian. Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken.
Das Ladenschlussgesetz bezeichnete Adrian als Relikt der Vergangenheit. „Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht“, sagte er den Funke-Zeitungen.
Adrian weist Bedenken zurück
Den Einwand, der Sonntagsschutz könne durch eine solche Reform ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. Man solle den Menschen und Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen, sagte er. Niemand müsse jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft könne auch entscheiden, nur jeden zweiten Sonntag oder gar nicht zu öffnen. Andere Länder zeigten, dass ein solches Modell funktioniere.
In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Die konkreten Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz festgelegt und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Vorgegeben ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage, die zudem an einen Anlass geknüpft sein müssen. (mit dpa)
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