Landtagswahl

Staatsschutz ermittelt nach Wahlbetrugsverdacht um demente 95-Jährige

Nach dem Verdachtsfall um die Briefwahl einer 95-Jährigen ermittelt nun der Staatsschutz. Auch die Landeswahlleiterin hat sich eingeschaltet.

3 Min
Landeswahlleiterin Christa Dieckmann sagt, das Wahlrecht könne „keinen vollständigen Schutz vor vorsätzlichem kriminellem Verhalten einzelner Personen gewährleisten“.

Landeswahlleiterin Christa Dieckmann sagt, das Wahlrecht könne „keinen vollständigen Schutz vor vorsätzlichem kriminellem Verhalten einzelner Personen gewährleisten“.

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die Ermittlungen zu dem Verdachtsfall im Dessauer Marthahaus werden inzwischen vom polizeilichen Staatsschutz geführt. Das bestätigte die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau dieser Zeitung. Weitere Angaben verweigert die Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen.

Der Fall war Anfang der Woche durch die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung bekannt geworden. Für eine 95-jährige, nach Angaben ihres Bevollmächtigten an Demenz erkrankte Bewohnerin des Pflegeheims waren am 10. August Briefwahlunterlagen beantragt worden. Als der Bevollmächtigte später beim Wahlbüro nachfragte, wurde ihm mitgeteilt, die Frau habe bereits gewählt. Er bestreitet, die Unterlagen für sie beantragt zu haben, und stellte Strafanzeige gegen Unbekannt.

Diese Zeitung hatte von der Polizei unter anderem wissen wollen, ob sich die Ermittlungen gegen konkrete Personen richten und ob geprüft wird, ob weitere Bewohner des Pflegeheims betroffen sein könnten. Auch zu dem Straftatbestand, wegen dessen ermittelt wird, machte die Polizei keine Angaben.

Was passiert mit dem Wahlbrief?

Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann wurde nach eigenen Angaben am Mittwoch durch die E-Mail eines AfD-Vertreters über den Fall informiert. Ihre Geschäftsstelle nahm daraufhin Kontakt mit dem zuständigen Kreiswahlbüro auf und bat um Informationen. Sobald der Sachverhalt bekannt sei, werde geprüft, welche wahlrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten.

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Offen ließ die Landeswahlleiterin unter anderem, ob der bereits eingegangene Wahlbrief der 95-Jährigen noch identifiziert werden kann und ob verhindert werden könnte, dass er ausgezählt wird. Diese Zeitung hatte zudem gefragt, wer die Briefwahlunterlagen beantragt hatte, wohin sie verschickt wurden und ob geprüft wird, ob weitere Bewohner des Marthahauses betroffen sein könnten. Dieckmann verwies darauf, dass zunächst der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und mögliche Straftaten ermittelt werden müssten.

Landeswahlleiterin: Briefwahl ist sicher

Noch Ende August hatte die Landeswahlleiterin Manipulationsvorwürfe gegen die Briefwahl zurückgewiesen und sie als sicher bezeichnet. Daran hält sie grundsätzlich fest. Zugleich verweist sie nun auf eine Grenze der Sicherheitsmechanismen: Das Wahlrecht könne „keinen vollständigen Schutz vor vorsätzlichem kriminellem Verhalten einzelner Personen gewährleisten“. Entscheidend seien wirksame Sicherungen, Kontrollmechanismen und Strafvorschriften.

Ein weiteres Verfahren mit unmittelbarem Bezug zur Landtagswahl gab es bei der Staatsanwaltschaft Halle. Dort wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Wählernötigung nach § 108 StGB geführt. Es wurde allerdings mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

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