Stärkere Börsenkontrolle

Eichel für mehr Anlegerschutz

Timot Szent-Ivanyi
2 Min

BERLIN, 27. März. Die Bundesregierung will die Finanzmärkte künftig stärker kontrollieren, für mehr Transparenz an den Börsen sorgen und damit den Schutz der Anleger verbessern. Das Bundesfinanzministerium plant unter anderem, das bereits bestehende Verbot der Kursmanipulation klarer zu fassen und die Kompetenzen sowie die Eingriffsmöglichkeiten der Börsenaufsicht zu erweitern. Zudem sollen weniger gravierende Fälle, die bisher nicht verfolgt wurden, künftig mit Bußgeldern belegt werden.Um eine wirksame Kontrolle zu erreichen, will das Finanzministerium die Überwachung von den Landesbehörden auf das Bundesamt für Wertpapierhandel übertragen. Diese Behörde kontrolliert bereits mögliche Verstöße gegen das Verbot des Insiderhandels.Pflicht zu mehr TransparenzDas Finanzministerium will mit seinem vierten Finanzmarktförderungsgesetz auch auf jüngste Entwicklungen am Neuen Markt reagieren. Hier war mehrfach der Vorwurf erhoben worden, Börsengänge seien von den Eigentümern genutzt worden, um schnell "Kasse zu machen". Dies soll nun verhindert werden. So will das Ministerium vorschreiben, dass Vereinbarungen über ein Verbot von Aktienverkäufen im Börsenzulassungsprospekt veröffentlicht werden. Zusätzlich sollen die Börsen vorschreiben können, dass die betreffenden Aktien auf einem Sperrdepot liegen müssen, um einen vorzeitigen Verkauf zu verhindern. Eine Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung plant das Ministerium auch dann, wenn Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder von börsennotierten Gesellschaften mit Aktien des eigenen Unternehmens handeln. Die Kenntnis derartiger Geschäfte ist für die Anleger äußerst wichtig, da sie Anhaltspunkte für die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten gibt. Eine Verletzung der Vorschrift, die auch für Verwandte gilt, soll mit Bußgeldern bestraft werden. Deren Höhe ist aber noch offen. Zu mehr Transparenz soll auch der Vorschlag führen, den Missbrauch von Pflichtveröffentlichungen für Werbung mit Bußgeldern zu ahnden. (tms.)

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