Nach Bemerkungen über Kanzler Friedrich Merz und Altkanzlerin Angela Merkel muss sich der Kabarettist Uwe Steimle womöglich mit juristischen Konsequenzen auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Noch ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft von sich aus Ermittlungen aufgenommen hat oder ob zuvor Anzeige gestellt wurde - und wenn ja von wem.
Fakt ist: Gegen den Kabarettisten Uwe Steimle wird wegen Äußerungen über die CDU-Politiker Friedrich Merz und Angela Merkel ermittelt. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, sei ein Verfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs eingeleitet worden. Der Paragraf stellt die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten unter Strafe.
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Stauffenberg-Referenz: Das sagte Steimle auf dem AfD-Podium
Anlass sind Aussagen, die Steimle nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Dienstagabend bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau gemacht hat. Über das neue Porträtbild Merkels im Berliner Bode-Museum sagte Steimle, die frühere Kanzlerin habe sich für eine Darstellung im Stehen entschieden, „weil sie ahnt, sie wird bald sitzen“. Er fügte hinzu: „Im Moment hängt sie erst mal.“ Sollte der Nagel brechen, „dann stellen wir sie an die Wand. Also uns wird schon was einfallen.“
In ihrer Zeit als Kanzlerin wurde Merkel von Steimle immer wieder kritisiert. Steimle kritisierte ihre Flüchtlingspolitik. Während der Corona-Zeit protestierte er gegen die auch unter Merkel erlassenen scharfen Corona-Verbote, gegen sogenannte Schutzmaßnahmen. Zudem nahm er an öffentlichen Protesten der Maßnahmen-Gegner teil.
Wer hat die Anzeige gestellt?
Mit Blick auf Bundeskanzler Friedrich Merz sagte Steimle: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht.“ Claus Schenk Graf von Stauffenberg war Oberst der Wehrmacht und einer der zentralen Köpfe des militärischen Widerstands gegen Adolf Hitler. Bekannt ist er vor allem für das gescheiterte Bombenattentat auf Hitler am 20. Juli 1944.
Nach Angaben des Spiegel habe das Bundeskanzleramt mitgeteilt, dass Friedrich Merz prinzipiell keine Anzeigen etwa wegen Beleidigung erstatten. Auch in diesem Fall habe er nach Informationen des Spiegel darauf verzichtet. Eine Sprecherin von Ex-Kanzlerin Merkel sagte dem Hamburger Nachrichtenmagazin, Angela Merkel habe in ihrer Amtszeit ihrer Erinnerung nach keine Strafanträge gestellt. Der Spiegel zititert die Sprecherin: „Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt hält sie an dieser Vorgehensweise fest.“
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