Vor dem Landgericht Stendal hat am Dienstag der Prozess gegen einen 43-Jährigen aus dem Jerichower Land begonnen. Auf seinem Grundstück in einem Ortsteil von Gommern soll im Mai eine Frau von einer selbstgebauten Schussanlage lebensgefährlich verletzt worden sein. Sie hatte dort nach ihrem entlaufenen Hund gesucht.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag und unerlaubten Waffenbesitz vor. Das Gericht halte allerdings auch einen versuchten Mord für möglich, weil eine heimtückische Vorgehensweise in Frage komme, sagte ein Gerichtssprecher MDR Sachsen-Anhalt. Dem Mann drohe damit lebenslange Haft.
Angeklagter will nur abgeschreckt haben
Laut Landgericht soll die Anlage gegenüber einem Loch im Zaun gestanden haben und über eine Stolperleine ausgelöst worden sein. Vor Gericht habe der Mann eingeräumt, sie in der Nacht vor dem Vorfall aus einer umgebauten Wühlmausfalle gebaut zu haben. Damit habe er sich gegen einen Bekannten schützen wollen, der ihn seit Jahren bedränge, Geld von ihm fordere und immer wieder auf sein Grundstück komme.
Unbeteiligte habe er nie verletzen wollen. Warum die Anlage scharfe Munition verschoss und auf Kopf und Oberkörper eines Erwachsenen ausgerichtet war, habe er auf Nachfrage nicht erklären können. Der Staatsanwalt gehe davon aus, dass der Angeklagte den Tod eines Menschen in Kauf genommen habe. Ohne ärztliche Hilfe wäre die Frau nach seinen Worten ihren Verletzungen erlegen.
120 Bleikugeln im Körper
Die 55-Jährige sagte am ersten Verhandlungstag als Zeugin aus. Wie sie die Anlage auslöste, wisse sie nicht mehr, sie habe nur einen Knall gehört. Kaum noch bei Bewusstsein habe sie mit ihrem Handy den Notruf gewählt.
Bis heute stecken nach ihren Angaben 120 Bleikugeln in ihrem Körper, einige davon nah an Organen. Operieren wolle sie kein Arzt, weil ein Eingriff ihren Zustand verschlechtern könnte. Ihr Bleiwert liege um ein Vielfaches über dem Grenzwert, arbeiten könne sie seit dem Vorfall nicht.
Prozess bis Ende November angesetzt
Die Polizei war schon kurz nach dem Vorfall davon ausgegangen, dass die Frau die Anlage versehentlich ausgelöst hatte. Gut eine Woche später erließ ein Richter Haftbefehl gegen den Grundstücksbesitzer, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
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Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Das Landgericht hat insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt, der letzte ist für den 26. November geplant.
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