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Steuer-Affäre bei den Grünen: Staatsanwaltschaft nimmt Parteichef Banaszak ins Visier

Nach mehreren Umzügen in Berlin habe er die Meldung beim Finanzamt versäumt. Die fehlenden Beträge will er nachzahlen.

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Grünen-Chef Banaszak stehen Ermittlungen wegen Zweitwohnungsteuer ins Haus.

Grünen-Chef Banaszak stehen Ermittlungen wegen Zweitwohnungsteuer ins Haus.

© Shireen Broszies/dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Grünen-Chef Felix Banaszak eingeleitet. Das hat der Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mitgeteilt. Banaszak habe nach eigenen Angaben nach mehreren Umzügen innerhalb der Hauptstadt vergessen, seine Angaben zur Zweitwohnung beim Finanzamt zu aktualisieren, und damit seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer gezahlt. Die Staatsanwaltschaft wollte sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht äußern.

„Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss die eigenen Angelegenheiten in Ordnung halten. Das habe ich nicht ausreichend getan und bedaure diesen Fehler ausdrücklich“, erklärte Banaszak. „Ich kooperiere vollumfänglich bei der Klärung und habe alle erforderlichen Angaben und Unterlagen unverzüglich über meinen Rechtsanwalt nachgereicht.“ Der Grünen-Vorsitzende sicherte zu, ausstehende Beträge unverzüglich nachzuzahlen, sobald die Nachforderungen festgesetzt seien.

Steuer beträgt 20 Prozent der Nettokaltmiete

Die Zweitwohnungsteuer beträgt nach Angaben des Landes Berlin für Besteuerungszeiträume ab 2019 15 Prozent der Nettokaltmiete. Für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2025 liegt der Satz bei 20 Prozent.

Banaszaks Erstwohnsitz liegt nach Parteiangaben in seinem Wahlkreis und Geburtsort Duisburg. Der 36-Jährige gehört seit 2021 dem Bundestag an. Seit November 2024 teilt er sich den Vorsitz der Grünen mit Franziska Brantner.

Immunität bei Abgeordneten

Nach Parteiangaben erfuhr Banaszak kürzlich von den Ermittlungen gegen ihn. Für Abgeordnete gilt grundsätzlich Immunität, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete gilt zwar eine generelle Genehmigung, die Bundestagspräsidentin muss aber informiert werden. Eventuelle weitere rechtliche Schritte wie etwa Durchsuchungen müsste das Plenum genehmigen. (mit dpa)

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