Steuervorteil für Fahrten unter 20 Kilometer soll womöglich doch bleiben Finanzminister erwägt im Gegenzug generelle Kürzung auf bis zu 15 Cent

Pendlerpauschale: Neue Pläne

Timot Szent-Ivanyi
3 Min

BERLIN. Die bisher als sicher geltende Beschränkung der Pendlerpauschale auf Fahrten über 20 Kilometer steht wieder in Frage. Trotz der Festlegungen von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen wird im Bundesfinanzministerium derzeit überlegt, ob es bei der Entfernungspauschale noch andere Kürzungsmöglichkeiten gibt. Union und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen im vergangenen Herbst vereinbart, dass ab 2007 die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von derzeit 30 Cent je Kilometer nur noch ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden kann. Damit sollten in den Jahren 2007 bis 2009 annähernd 2,9 Milliarden Euro eingespart werden. Bisher gilt die Pendlerpauschale für die gesamte Entfernung."Über die genaue Ausgestaltung des vereinbarten Abbaus von Steuervorteilen ist noch nicht entschieden", sagte gestern der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), Torsten Albig. Klar sei nur, dass das ursprünglich geplante Sparvolumen auf jeden Fall eingehalten werde. Hintergrund für die Überlegungen sind nach Informationen der Berliner Zeitung rechtliche Probleme mit dem bisherigen Vorschlag zur Kappung der Pendlerpauschale. In der Koalition hatte es aber ohnehin Kritik an dem Vorhaben gegeben.Die Reduzierung der Pendlerpauschale ist im Text des Koalitionsvertrags nicht enthalten, sondern nur in einer Nebenabrede. Darauf beruft sich nun Minister Steinbrück. Denn er hat ein Problem: Fachleute haben darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgesehene Beschränkung der Pendlerpauschale möglicherweise verfassungsrechtliche Probleme bereitet. Der Grund ist, dass der Staat die Absetzbarkeit von Aufwendungen für den Beruf nicht willkürlich beschränken darf. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits eine Musterklage angekündigt.Nun wird im Finanzministerium überlegt, ob das Kürzungsvolumen auf andere Art und Weise aufgebracht werden kann. Möglich wäre, die Pendlerpauschale auf 20 oder 15 Cent zu reduzieren und sie dafür wieder ab dem ersten Kilometer gelten zu lassen. Sollte das Sparvolumen nicht reichen, wäre zusätzlich die Reduzierung der Werbungskostenpauschale möglich. Die Beibehaltung dieser Pauschale in Höhe von 920 Euro war zwar in den Koalitionsverhandlungen festgelegt worden, aber ebenfalls nur in einer Nebenabrede.Die Union reagierte zunächst irritiert auf die Ankündigung des Finanzministeriums. "Es ist schon verwunderlich, dass das Finanzministerium jetzt wieder seinen eigenen Vorschlag in Frage stellt", sagte der Unions-Haushaltsexperte Steffen Kampeter (CDU) der Berliner Zeitung. Positiv sei aber, dass Steinbrück das Sparvolumen nicht in Frage stelle. "Klar ist, dass Änderungen gemeinsam beschlossen werden müssen", betonte er.Der CSU-Finanzexperte Georg Fahrenschon sagte, die Union verschließe sich nicht neuen Vorschlägen von Steinbrück. "Die bislang vorgesehene Kürzung ist nicht optimal und daher nicht zwingend notwendig", sagte er dieser Zeitung. "Voraussetzung ist natürlich, dass auch bei einer Änderung der Pläne der ursprüngliche Konsolidierungsbeitrag erbracht wird", verlangte der CSU-Politiker.------------------------------"Änderungen müssen gemeinsam beschlossen werden." Steffen Kampeter, CDU

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