Das Bundesinnenministerium hat Vorschläge für schärfere Abschieberegelungen vorgelegt. Das Ministerium veröffentlichte am Mittwoch einen Diskussionsentwurf, der mehr Befugnisse für Behörden und Polizei bei der Durchsetzung von Rückführungen vorsieht. So wird vorgeschlagen, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, von zehn auf 28 Tage zu verlängern.
Zudem soll es Behörden ausdrücklich erlaubt werden, zur Durchsetzung einer Abschiebung auch andere Räume als die des Betroffenen betreten zu können, beispielsweise in einer Gemeinschaftsunterkunft. Damit solle sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen werde, hieß es.
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Ausländerbehörde soll entlastet werden
Um Ausländerbehörden zu entlasten, will das Bundesinnenministerium die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz von einem auf drei Jahre verlängern. Sie würden damit Flüchtlingen mit einer Schutzanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt.
Ein zweiter Diskussionsentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll für einen besseren Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden sorgen. Beide Entwürfe sollen den Angaben zufolge mit Ländern und Kommunen erörtert werden, bevor das reguläre Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.
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