Aufstellzeiten

Strandkörbe an der Ostsee: Warum die neue Herbstregelung in Mecklenburg-Vorpommern kaum genutzt wird

Im Frühjahr erließ das Schweriner Umweltministerium eine Regelung, die den langjährigen Streit um Aufstellzeiten von Strandkörben entschärfen sollte. Die Debatte sorgte überregional für Aufmerksamkeit.

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Strandkörbe werden vom Ostseestrand ins Winterquartier gebracht.

Strandkörbe werden vom Ostseestrand ins Winterquartier gebracht.

© Bernd Wüstneck/dpa

Die im März 2025 vom Schweriner Umweltministerium eingeführte Neuregelung zu verlängerten Aufstellzeiten für Strandkörbe an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns ist in dieser Saison nur in Einzelfällen angewendet worden. Das geht aus Angaben der drei Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg und Vorpommern hervor.

Beim Stalu Mittleres Mecklenburg lagen laut Behörde lediglich drei Anträge vor. Genehmigt wurde bislang einer: Im Ostseebad Kühlungsborn dürfen 14 Strandkörbe bis zum 28. Oktober stehen bleiben.

Grundsätzlich endet die zulässige Aufstellzeit am 15. Oktober. Als Begründung werden der Küstenschutz und die mit Sturmfluten verbundenen Risiken angeführt. Ausnahmen wurden bisher in der Regel nur für wenige Tage erteilt, etwa für Veranstaltungen.

Kritiker verwiesen in der Vergangenheit auf entgangene Umsätze während der Herbstferien und auf die Lage im benachbarten Polen, wo entsprechende Auflagen nicht gelten. Auf der Insel Usedom verläuft die deutsch-polnische Grenze quer über den Strand.

Debatte sorgte überregional für Aufmerksamkeit

Die Diskussion um die Beschränkungen im Tourismusland hatte zeitweise überregionale Aufmerksamkeit erregt. So fragte etwa der Spiegel den Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) nach dem Sinn der Regelung – während dieser nach eigenen Angaben in seinem heimischen Strandkorb saß.

Der im März veröffentlichte Erlass erlaubt es nun, auch nach Beginn der Sturmflutsaison ab dem 16. Oktober „mobile, leicht transportfähige Objekte“ ohne Baugenehmigungspflicht am Strand zu belassen. Dazu zählen auch Strandkörbe. Gemeinden und Vermieter müssen jedoch sicherstellen, dass die Objekte bei einer Sturmhochwasserwarnung innerhalb von zwölf Stunden abgebaut werden.

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Erste Sturmflut bereits im Oktober

In diesem Jahr habe das Wetter gegen eine Verlängerung der Standzeiten gesprochen, sagt der Warnemünder Strandkorbverleiher Alexander Fritz. Am Wochenende nach dem 15. Oktober gab es an Teilen der deutschen Ostseeküste bereits die erste Sturmflut des Herbstes, die glimpflich verlief.

Fritz, der zugleich Sprecher des Pächterverbunds Warnemünde ist, berichtet, dass die Vermieter ihre Körbe teils „im herrlichsten Sonnenschein“ wieder einsammeln mussten. Um rechtzeitig fertig zu werden, habe man bereits Anfang Oktober mit dem Abbau begonnen. Die Räumung erfordere Vorbereitungen und schweres Gerät.

Unabhängig vom Wetter gibt es Kritik an der Ausgestaltung des Erlasses. So dürfen etwa keine Strom- oder Wasseranschlüsse verlegt werden, und Objekte zur Bewirtschaftung sind auf maximal fünf Quadratmeter begrenzt. Lediglich Strandkörbe aufzustellen und sie aus der „Bauchtausche“ zu bewirtschaften, funktioniere nicht, so Fritz.

Zusätzliche Ausnahmegenehmigungen möglich

Matthias Wolters, Leiter des Stalu Vorpommern, verwies auf die Möglichkeit, unabhängig vom Erlass gesonderte Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese seien zeitlich meist auf bis zu zehn Tage begrenzt, erlaubten jedoch auch Strandversorgungseinrichtungen mit mehr als fünf Quadratmetern Grundfläche. Mehrere Gemeinden hätten davon Gebrauch gemacht; genaue Antragszahlen nannte er nicht.

Das kleinere Hochwasser am vergangenen Wochenende habe allerdings gezeigt, „dass die Strände an einigen Stellen, trotz des angekündigten Hochwassers, nicht vollständig beräumt waren“, so Wolters. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Pegelstände seien jedoch keine Schäden in den angrenzenden Dünen durch verbliebene Anlagen oder Gegenstände entstanden.

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