Kommunales

Straßenreinigung in Magdeburg: Gebühr soll kräftig steigen

Der Stadtrat entscheidet am 3. Dezember; bei täglicher Reinigung sollen künftig 4,19 statt 3,72 Euro je Meter Grundstücksfront und Monat fällig werden.

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Straßenreinigung: In Magdeburg sollen die Gebühren ab 2027 um etwa 13 Prozent steigen (Symbolbild).

Straßenreinigung: In Magdeburg sollen die Gebühren ab 2027 um etwa 13 Prozent steigen (Symbolbild).

© imagebroker/imago

In Magdeburg sollen die Gebühren für die Straßenreinigung ab 2027 steigen. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb (SAB) hat die Sätze für die Jahre 2027 und 2028 neu berechnet, wie die Stadtverwaltung Magdeburg am Dienstag mitteilte. Für die Fahrbahnreinigung ergibt das im Schnitt ein Plus von etwa 13 Prozent in fast allen Reinigungsklassen. Der Stadtrat stimmt am 3. Dezember über den Entwurf der Satzung ab, also der Gebührenordnung der Stadt.

Anlieger zahlen die Gebühr je Meter Grundstücksfront und Monat. In den Klassen I, Ia, Ib und II mit drei Reinigungen pro Woche soll der Satz von 1,59 auf 1,80 Euro steigen, in der Klasse Ic mit täglicher Reinigung von 3,72 auf 4,19 Euro. Bei zwei Reinigungen pro Woche (Klasse III) sind 1,20 statt 1,06 Euro vorgesehen, bei einer Reinigung pro Woche (Klasse IV) 0,60 statt 0,53 Euro, bei 14-täglicher Reinigung (Klasse VI) 0,30 statt 0,27 Euro und bei monatlicher Reinigung (Klasse VII) 0,14 statt 0,12 Euro. Für Gehwege fällt der Aufschlag kleiner aus: von 2,64 auf 2,69 Euro in Klasse I, von 3,49 auf 3,57 Euro in Klasse Ia und von 4,64 auf 4,73 Euro in den Klassen Ib und Ic. An Durchgangsstraßen steigen die Sätze unter anderem von 1,06 auf 1,20 Euro in den Klassen ID, IaD und IbD sowie von 1,59 auf 1,80 Euro in der Klasse IcD. In Straßen der Klasse V reinigen weiterhin die Anlieger selbst.

Kraftstoff ist um etwa 44 Prozent teurer geworden

Der SAB begründet den Aufschlag mit höheren Personalkosten und allgemein gestiegenen Preisen; allein Kraftstoff sei um etwa 44 Prozent teurer geworden. Die Stadt trägt einen Teil der Kosten selbst, weil die Reinigung auch der Allgemeinheit dient. Dieser Eigenanteil soll in der Regel 25 Prozent der gebührenfähigen Kosten betragen. Den Winterdienst auf Fahrbahnen bezahlt die Stadt komplett.

Die bisherige Satzung gilt seit 1. Januar 2025 und läuft im Dezember aus. Bei der vorigen Kalkulation vor zwei Jahren hatte die Stadt für die Fahrbahnreinigung eine Erhöhung um durchschnittlich 9,4 Prozent angesetzt.

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