Gesundheitswesen

Streit mit Krankenkasse: Soll eine Hausärztin mundtot gemacht werden?

Die Hausärztin Laura Dalhaus kritisiert die TK seit langem. Nach einem fehlerhaften Video wird der Streit juristisch – und wirft die Frage auf, wie viel Druck gegen Kritiker angemessen ist.

Ralf M. Ruthardt
Ralf M. Ruthardt
8 Min
Ärzte laufen am 25.06.2015 durch einen Flur zur Rettungsstelle des Vivantes-Humboldt-Klinikums in Berlin. (Symbolbild)

Ärzte laufen am 25.06.2015 durch einen Flur zur Rettungsstelle des Vivantes-Humboldt-Klinikums in Berlin. (Symbolbild)

© Gregor Fischer/dpa

Es gibt Konflikte, die überraschen. Der Streit zwischen der Hausärztin und Podcasterin Laura Dalhaus und der Techniker Krankenkasse ist so ein Fall. Dalhaus ist laut, prägnant und formuliert bisweilen bewusst zugespitzt. Genau das macht sie in sozialen Medien erfolgreich. In einem Video über drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Vergütung von Reanimationen schoss sie jedoch über ihr eigentliches Ziel hinaus.

Sie stellte den Vorgang so dar, als hätte auch die Techniker Krankenkasse (TK) gegen eine angemessene Bezahlung einer Reanimation geklagt. Im Gespräch mit dieser Zeitung räumt sie den Fehler ohne Umschweife ein: „Sachlich falsch war ich. Es hat nicht die TK geklagt, sondern ein Krankenhaus.“

Worum es vor dem Bundessozialgericht wirklich ging

Was nach Petitesse klingt, ist es je nach Perspektive nicht immer. Wer öffentlich mit erheblicher Reichweite Vorwürfe erhebt, muss Tatsachen sauber von Interpretation trennen. Im konkreten Verfahren gegen die TK war tatsächlich der Krankenhausträger Kläger. Und das Bundessozialgericht entschied nicht darüber, ob ein Mensch je nach Krankenkasse reanimiert wird.

Es ging um die vergütungsrechtliche Frage, ob die Fortsetzung einer bereits begonnenen Reanimation im Krankenhaus in dem konkreten Fall als vollstationäre Behandlung abzurechnen war. Die TK selbst stellte öffentlich klar, Notfallversorgung und Rettungsdienst würden selbstverständlich bezahlt.

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Dalhaus hat das beanstandete Video inzwischen gelöscht und ihre frühere Darstellung präzisiert. Sie stellt ausdrücklich klar, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht bedeutet, eine Reanimation dürfe oder müsse wegen der Krankenkassenzugehörigkeit abgebrochen werden. Ihre gesundheitspolitische Kritik hält sie gleichwohl aufrecht: Was sie stört, ist ein System, in dem Krankenhäuser und Krankenkassen mit erheblichem administrativem und juristischem Aufwand um Abrechnungsfragen streiten – bis hinauf zum Bundessozialgericht.

Aus einer Kontroverse wird ein Rechtsstreit

Genau an dieser Stelle beginnt der interessantere Teil des Falls: Ein Fehler rechtfertigt Kritik. Aber wie viel juristischer Druck ist angemessen?

Nach Dalhaus’ Darstellung verlangte die TK nicht nur die Löschung beziehungsweise Unterlassung im Zusammenhang mit dem konkreten Video, sondern stellte auch weitergehende Forderungen in den Raum. Dalhaus ließ sich anwaltlich vertreten. Die TK beauftragte nach ihren Angaben die internationale Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing.

Für die Hausärztin wurde aus einer öffentlichen Kontroverse damit ein kostspieliger Rechtsstreit. Sie beziffert ihre eigenen Anwaltskosten im Gespräch auf rund 12.000 Euro. Auf die Frage dieser Zeitung, welche Unterlassungen die TK über das konkrete Video hinaus für zukünftige Äußerungen verlangt habe, konkretisierte die Kasse mögliche weitergehende Forderungen nicht. Sie verwies stattdessen auf die aus ihrer Sicht falschen Tatsachenbehauptungen.

Die „rote Linie“ der TK

Auch hier muss man unterscheiden: Eine Krankenkasse muss sich gegen falsche Tatsachenbehauptungen wehren dürfen. Gerade die Behauptung, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kasse könne im Notfall über die Fortsetzung einer Reanimation entscheiden, ist geeignet, Versicherte zu verunsichern.

Dalhaus berichtet selbst, bei der TK seien Anrufe von Menschen eingegangen, die gefragt hätten, ob sie wegen ihrer Mitgliedschaft womöglich nicht reanimiert würden. „Das ist natürlich Quatsch“, sagt sie heute. Die TK zieht an dieser Stelle eine klare Grenze: „Wenn Menschen verunsichert und das Vertrauen in die medizinische Versorgung untergraben werden, dann überschreitet das eine rote Linie“, erklärt TK-Sprecher Michael Ihly gegenüber dieser Zeitung.

Aber daraus folgt nicht automatisch, dass jedes juristisch mögliche Vorgehen auch kommunikativ klug und verhältnismäßig ist. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Durfte die TK widersprechen? Natürlich durfte sie das. Interessanter ist, wie früh der Konflikt juristisch eskaliert wurde und welche Möglichkeiten einer direkten Klärung zuvor genutzt wurden.

Gab es ein Gespräch? Zwei Versionen

An diesem Punkt widersprechen sich die Darstellungen. Dalhaus sagt, ein direktes Gespräch habe es nicht gegeben; sie habe sich auch in der Vergangenheit gesprächsbereit gezeigt. Ihly erklärt dagegen, die TK habe sich „zunächst direkt an Frau Dalhaus gewandt, um die Verbreitung von weiteren Verunsicherungen zu beenden“. Nach Darstellung der Kasse wurde anschließend die Löschung des Videos verlangt.

Nachdem Dalhaus das Video gelöscht und ihre Aussagen präzisiert hatte, zog die TK einen Schlussstrich: „Mit der Löschung der Videos und ihrer aktuellen Stellungnahme sehen wir keine Notwendigkeit mehr, weitere rechtliche Schritte zu verfolgen“, teilte Ihly mit. Damit ist der konkrete Konflikt beigelegt; offen bleibt die grundsätzliche Frage nach Maß und Mittel im Umgang einer großen Institution mit öffentlicher Kritik.

Wartezimmer einer Hausarztpraxis: Die TK hat mehrere Hausarztverträge zum Jahresende gekündigt. Die Hausärztin Laura Dalhaus hält die Begründung der Kasse für falsch.

Wartezimmer einer Hausarztpraxis: Die TK hat mehrere Hausarztverträge zum Jahresende gekündigt. Die Hausärztin Laura Dalhaus hält die Begründung der Kasse für falsch.

© Martin Wagner/IMAGO

Der eigentliche Konflikt begann nicht mit der Reanimation

Wer die Auseinandersetzung nur auf dieses eine Video reduziert, versteht allerdings nicht, warum sie so schnell eskalierte. Dalhaus kritisiert die TK seit längerem – unter anderem wegen deren Rolle in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Ende Mai veröffentlichte die TK eine vom Hamburg Center for Health Economics durchgeführte Evaluation ihrer HZV-Verträge. Nach Darstellung der Kasse hat die untersuchte Versorgung keine bessere Steuerungswirkung gezeigt und erhebliche Mehrkosten verursacht. Ende Juni kündigte die TK mehrere entsprechende Hausarztverträge zum Jahresende, um Neuverhandlungen einzuleiten.

Dalhaus hält die Schlussfolgerungen für falsch und verweist auf andere wissenschaftliche Untersuchungen zur hausarztzentrierten Versorgung, die zu deutlich positiveren Ergebnissen kommen. In einem öffentlichen Beitrag kritisierte sie, die TK habe „eine Studie in Auftrag gegeben, um das HZV-System zu überprüfen“, obwohl die Versorgung seit Jahren wissenschaftlich begleitet werde. Dass eine Krankenkasse mit einer eigenen Evaluation gesundheitspolitisch Position bezieht, sieht sie kritisch.

Kassen sind längst politische Akteure

Man kann einen Grundkonflikt erkennen: Krankenkassen sind längst nicht mehr bloße Zahlstellen. Sie analysieren Versorgungsmodelle, schließen und kündigen Verträge, veröffentlichen Studien, formulieren gesundheitspolitische Forderungen und versuchen, Patientenströme zu steuern. Damit werden sie selbst zu Akteuren im politischen und fachlichen Streit. Wer so agiert, muss sich auch scharfer öffentlicher Gegenrede stellen.

Umgekehrt gilt für die Kritiker dasselbe: Schärfe ersetzt keine Genauigkeit. Gerade wer eine mächtige Institution angreift, stärkt die eigene Position nicht durch Übertreibungen, sondern durch belastbare Fakten. Dalhaus’ Fehler im Reanimationsvideo lieferte der TK einen Angriffspunkt. Dass sie ihn unmittelbar einräumt und korrigiert, ist journalistisch relevanter als die übliche Strategie, sich nach einem Fehler herauszureden.

Ein Symptom für ein System, das Streit lieber verwaltet als austrägt

Der Fall erzählt damit mehr als die Geschichte einer streitbaren Ärztin und einer großen Krankenkasse. Er erzählt von einem Gesundheitssystem, in dem Misstrauen, Kontrolle, Abrechnung und juristische Absicherung enorme Ressourcen binden. Dalhaus beschreibt aus ihrer Praxis eine Kultur, in der Leistungserbringer und Kostenträger einander mit immer neuen Prüfungen, Nachfragen und Verfahren begegnen. Man kann über ihre Zuspitzungen streiten. Dass im System selbst erhebliche Reibungsverluste bestehen, bestreitet wohl kaum jemand.

Gerade deshalb wäre eine öffentliche, fachlich harte Auseinandersetzung wertvoller als eine Auseinandersetzung, die früh von juristischen Schreiben geprägt wird. Die TK darf erklären, weshalb sie die hausarztzentrierte Versorgung anders bewertet als ihre Kritiker. Dalhaus darf fragen, ob die Kasse mit Studien, Vertragskündigungen und Steuerungsinstrumenten zu stark in ärztliche Versorgung eingreift. Und beide Seiten müssen es aushalten, dass ihre Positionen überprüft und gegebenenfalls widerlegt werden.

Wer korrigiert, darf weiter kritisieren

Eine Demokratie – und erst recht ein komplexes System wie das Gesundheitswesen – lebt nicht davon, dass Kritik immer höflich, bequem und fehlerfrei vorgetragen wird. Sie lebt aber ebenso wenig davon, dass jede Zuspitzung unter Meinungsfreiheit verbucht wird. Die Grenze ist dort überschritten, wo aus Meinung eine falsche Tatsachenbehauptung wird, die nicht bloß versehentlich entstanden ist und nicht umgehend korrigiert wird.

Die Reaktion darauf entscheidet mit darüber, welche Debattenkultur entsteht. Wer einen Fehler korrigiert, darf weiter kritisieren. Wer kritisiert wird, darf sich verteidigen. Die TK betont, sie habe zunächst direkt Kontakt aufgenommen und erst angesichts der fortbestehenden Verunsicherung weitere Schritte eingeleitet. Dalhaus erlebt denselben Vorgang als erheblichen juristischen Druck. Gerade diese unterschiedlichen Wahrnehmungen zeigen, warum die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht mit dem Hinweis erledigt ist, juristisches Vorgehen sei grundsätzlich zulässig.

Dalhaus formuliert es im Gespräch deutlich: Sie wolle sich nicht einschüchtern lassen. Die TK wiederum verweist darauf, dass sie nach der Korrektur und Löschung der Videos von weiteren rechtlichen Schritten absieht. Vielleicht liegt darin am Ende die vernünftigste Lehre dieses Streits: Nicht jede scharfe Kritik ist richtig. Eine falsche Tatsachenbehauptung muss korrigiert werden. Aber auch große Institutionen sollten mitbedenken, welche Wirkung ihre juristischen Mittel auf einzelne Kritiker entfalten können. Und ein Gesundheitssystem, das dringend Reformen braucht, kann sich eines am wenigsten leisten: dass fachliche Konflikte dauerhaft stärker juristisch als öffentlich-inhaltlich ausgetragen werden.

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