Der Streit um die Untersuchungshaft des "Präsidenten" geht weiter. Gestern lehnte Mahmoud Al-Z., einer der einflussreichsten Männer der Berliner Unterwelt, das Gericht wegen möglicher Befangenheit ab. Die Richter seien willkürlich über Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinweggegangen, ihnen fehle es an Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, sagte Al-Z.s Verteidiger Wolfgang Ziegler. Wären sie dem Karlsruher Richterspruch gefolgt, hätten sie seinen Mandanten aus der Haft entlassen müssen. Andere Verteidiger stellten ebenfalls Befangenheitsanträge. Mahmoud Al-Z. steht mit anderen wegen schweren Drogenhandels vor Gericht. Die Verteidigung hatte wegen unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft erfolgreich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das gab den Berliner Richtern auf, die Haftverhältnisse neu zu prüfen. Die 35. Große Strafkammer des Landgerichts hatte dann am vergangenen Montag eine Haftentlassung abgelehnt.In den nächsten Tagen muss nun eine andere Strafkammer über die Befangenheitsanträge entscheiden. Wann der Prozess mit der Zeugenvernehmung weitergeht, ist nicht abzusehen. (sd.)
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