Streit zwischen Behörden und Senatoren um Abschiebung einer bosnischen Familie

Der Innensenator widerspricht sich selbst

Jan Thomsen
3 Min

Wegen der Abschiebung eines bosnischen Jungen geraten Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und die ihm unterstellte Ausländerbehörde jetzt in Erklärungsnot. Am Mittwoch hatten Polizeibeamte den 13-jährigen Jasmin U. aus der sechsten Klasse der Reinfelder-Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf herausgeholt und mit seinen Eltern und seinem Bruder ins serbische Novi Pazar abgeschoben. Und das, obwohl die Familie sich am Tag zuvor bereit erklärt hatte, am 4. Juli freiwillig auszureisen. Grund für diesen Ausreisetermin war der Wunsch der Familie, dass Jasmin noch das laufende Schuljahr abschließen und ein Zeugnis erhalten kann. Diese Regelung wird in einer offiziellen Mitteilung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) eigentlich auch unterstützt - allerdings hielt sich die Ausländerbehörde nicht daran.Der Innensenator betonte am Freitag, dass die Abschiebung der Kriegsflüchtlinge "in voller Übereinstimmung mit Recht und Gesetz" erfolgt sei. Zwar könne es humanitäre Gründe geben, die eine Abschiebung verzögern. Aber: "Ein derartiger Fall lag bei dem Jungen nicht vor", sagte Körting.Damit widerspricht sich der Senator allerdings selbst. Denn in einem Schreiben Körtings ans Abgeordnetenhaus vom 25. April heißt es wörtlich: "Sofern Abschiebungshindernisse weggefallen sind, wird selbstverständlich berücksichtigt, dass ein bereits begonnenes Schuljahr noch beendet werden kann. Die Abschiebung wird dann so lange ausgesetzt." Volker Ratzmann, Flüchtlingsexperte der Grünen, sagte, diese Anweisung Körtings für die Ausländerbehörde sei vollkommen eindeutig. "Der Junge müsste weiter zur Schule gehen dürfen", sagte er. Die Innenverwaltung äußerte sich am Freitag nicht mehr zu dem Widerspruch.Auf den Körting-Passus beruft sich auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, unterstellt der Sozialverwaltung von Senatorin Heidi Knake-Werner (PDS): Das Amt hatte der Familie am Dienstag zugesichert, dass der 13-jährige hörgeschädigte Junge bis Anfang Juli zur Schule gehen könne. Auch die Ausländerbehörde sei darüber am Mittwoch informiert worden, sagt Wolf-Rüdiger Westphal, Leiter der Asylbewerberabteilung im Landesamt: "Es gilt der Grundsatz, dass die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise der zwangsweisen Abschiebung vorzuziehen ist", sagte er. Auch Berlins Migrationsbeauftragte Barbara John äußerte am Freitag Unverständnis über die Vorgehensweise. "Man sollte diese Regelungen möglichst flexibel handhaben", sagte sie. Sozialsenatorin Knake-Werner sei empört, sagte ihre Sprecherin; sie werde den Fall im Senat noch einmal ansprechen.Die Ausländerbehörde zeigte sich davon unbeeindruckt. Die schriftliche Zusicherung der Familie, am 4. Juli auszureisen, sei "nicht glaubhaft" gewesen, sagte ein Mitarbeiter am Freitag der Berliner Zeitung. Begründung: Die Familie habe sich insgesamt unglaubwürdig gemacht. Gestützt wird diese Auffassung zwar vom Berliner Verwaltungsgericht, das zuvor schon Angaben der muslimischen Serben zur Traumatisierung ihres Sohnes im Kosovo-Krieg von 1999 in Zweifel gezogen hatte. Allerdings hätte die Ausländerbehörde durchaus den Ermessensspielraum gehabt, wenigstens noch den Schulbesuch von Jasmin U. für weitere zwei Monate zu ermöglichen, sagt die Anwältin der Familie, Ellen Apitz.Am Freitag erhielt der Fall noch eine besondere Wendung, weil die Ausländerbehörde überraschend der Schwester Jasmins, Zuhra U., die freiwillige Ausreise nach Serbien innerhalb der nächsten drei Wochen erlaubte. Die 21-Jährige war der Abschiebung zunächst entgangen, weil sie zum Zeitpunkt der Festnahme am Mittwoch nicht zu Hause war. Einen Widerspruch zur vorherigen Entscheidung sieht die Ausländerbehörde aber nicht. Der Ausreisewillen von Zuhra U. sei glaubhaft, sagte ein Mitarbeiter der Behörde. Schließlich könne man ihr inzwischen abnehmen, dass sie gern zu ihrer Familie wolle - denn die sei ja jetzt in Serbien.BERLINER ZEITUNG Mal hü, mal hott: In einem Schreiben vom 25. April betont der Innensenator eine liberale Linie - und verweigert sie kurz darauf im Einzelfall.

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