Tarifausschuss gibt grünes Licht für Lohnuntergrenzen. Ausweitung wohl noch vor der Wahl

Mindestlöhne in drei weiteren Branchen

Matthias Loke Ruprecht Hammerschmidt
3 Min

BERLIN. Nach heftigem Streit in der Koalition über die Ausweitung von Mindestlöhnen, ist nun der Weg frei in mindestens drei weiteren Branchen verbindliche Lohnuntergrenzen einzuziehen. Der zuständige Tarifausschuss gab gestern grünes Licht für Mindestlöhne in Großwäschereien und für Bergbau-Spezialdienste. In der Abfallwirtschaft gab es zwar bereits Zustimmung, jedoch fehle noch eine Formalie. In diesen Branchen arbeiten rund 170 000 Beschäftigte.Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kann nun zum ersten Mal Mindestlöhne über das im Frühjahr neugefasste Entsendegesetz einführen. Beobachter rechnen damit, dass er die entsprechenden Mindestlohntarifverträge noch vor der Bundestagswahl für allgemeinverbindlich erklären wird. Damit sind dann auch die nicht-tarifgebundenen Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen an die Lohnuntergrenze gebunden. Deren Einhaltung wird von der Zollverwaltung kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500 000 Euro.Zwei Mal PattJedoch schafften es die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Tarifausschuss nicht, sich für zwei weitere Branchen auf die Ausweitung des Mindestlohnes zu verständigen. Drei zu drei ging die Abstimmung über die berufliche Weiterbildung und das Wach- und Sicherheitsgewerbe aus. Bei der Weiterbildung fehlen aus Sicht der Arbeitgeber die Voraussetzungen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Sie stoßen sich daran, dass die Gewerkschaften mit ihren eigenen Bildungseinrichtungen die Verträge geschlossen hatten. Umgekehrt sperren sich die Gewerkschaften im Wach- und Sicherheitsgewerbe gegen eine Ausweitung. Sie sehen dort keine existenzsichernden Löhne vereinbart. In der Branche hatte eine der christlichen Konkurrenzgewerkschaften Stundenlöhne von zum Teil sechs Euro vereinbart und will den Abschluss nun allgemeinverbindlich erklären lassen.Dennoch ist der Weg zu Mindestlöhnen für diese zwei Bereiche noch nicht gänzlich verbaut. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Arbeitsminister Scholz diese nicht selbst ausweiten kann, sondern dafür die Zustimmung des Kabinetts einholen muss. Über die ebenfalls ins Entsendegesetz aufgenommene Pflegedienste berät eine eigene Kommission.Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisierte die Regelungen zu weiteren branchenbezogenen Mindestlöhnen. Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks, sagte, dass die Festsetzung von Mindestlöhnen in schwierigen Zeiten am Arbeitsmarkt weitere Stellen gefährde. "Vor allem für Geringqualifizierte sinken dadurch die Aussichten auf eine Beschäftigung", betonte er. "Es ist daher kontraproduktiv neue Mindestlöhne festzulegen, statt die richtigen Weichen für den konjunkturellen Aufschwung auch am Arbeitsmarkt zu stellen."Der DGB bezeichnete das Ergebnis als einen Zwischenschritt. "Wer Mindestlöhne ablehnt, nimmt billigend Armut und Minirenten in Kauf", sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. Zudem unterstützten Lohnuntergrenzen den privaten Konsum, was insbesondere in der Krise zur Stabilisierung der Wirtschaft beitrage.Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe gibt es schon seit langem Mindestlöhne. Die neue Bau-Mindestlohn-Verordnung tritt heute in Kraft. Ungelernte Arbeiter am Bau erhalten im Westen nun 10,80 Euro, im Osten 9,25 Euro. Für Facharbeiter gibt es nur im Westen und in Berlin einen Mindestlohn. Dieser beträgt ab heute 12,90 Euro - in Berlin 12,75 Euro. Maler und Lackierer-Gesellen erhalten ebenfalls nur im Westen einen Mindestlohn von nun 11,25 Euro. Ungelernte in dem Handwerk bekommen 9,50 Euro.------------------------------Mindestlöhne für neue Branchen*nach dem Arbeitnehmer-EntsendegesetzAbfallwirtschaftMindestlohn 8,02 EuroBergbauspezialistMindestlohn I 11,17 EuroMindestlohn II (Facharbeiter/Hauer) 12,41 EuroIndustrielle textile Dienste (Großwäschereien)West Mindestlohn 7,51 EuroOst Mindestlohn 6,36 EuroWach- und SicherheitsgewerbeMindestlohn 6,00 - 8,32 EuroBerufliche WeiterbildungWest Verwaltungsangestellter 10,71 EuroOst 9,53 EuroWest Pädagogischer Mitarbeiter 12,28 EuroOst 10,93 EuroWest/Ost übrige Arbeitnehmer 7,60 Euro*NOCH NICHT FÜR ALLGEMEINVERBINDLICH ERKLÄRT------------------------------Foto: Unsicherheit im Sicherheitsgewerbe: Das Kabinett müsste verbindlichen Mindestlöhnen für Wachleute zustimmen.

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