Tarifvertrag für Beschäftigte bei Bund und Kommunen

Bezahlung nach Leistung ab 2007 im Öffentlichen Dienst

Sigrid Averesch
3 Min

BERLIN, 13. September. Vom kommenden Monat an gilt für die 2, 3 Millionen Arbeiter und Angestellten der Kommunen sowie des Bundes ein neues Tarifsystem. Am Dienstag unterzeichneten die Gewerkschaften, der Bund und die Kommunen den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Innenminister Otto Schily (SPD) betonte nach der Unterzeichnung, dass der Öffentliche Dienst auf eine neue, tragfähige Grundlage gestellt worden sei. Der Leistungsgedanke werde zudem gestärkt. Die Gewerkschaft Verdi und der Deutsche Beamtenbund begrüßten den Abschluss als Meilenstein bei der Modernisierung der Verwaltung.Der neue Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) löst den seit 1961 geltenden Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) ab. Künftig fällt die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte weg. Damit würden im wesentlichen einheitliche Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst geschaffen, so Schily. Auch die unterschiedliche Bezahlung von Mitarbeitern der Kommunen und des Bundes soll damit beendet werden.Abgeschafft wird die Entlohnung der Mitarbeiter nach Alter und Familienstand. Stattdessen orientiert sich der Lohn künftig an der individuelle Leistung und Berufserfahrung. 15 Entgeltgruppen mit jeweils sechs Stufen wurden geschaffen, bei denen Jüngere besser bezahlt werden. Der automatische Aufstieg ist nicht mehr möglich, faule Mitarbeiter kommen somit nicht weiter. Wer mehr Leistung bringt als andere, soll belohnt werden. Deshalb ist geplant, ab 2007 eine zusätzliche variable leistungsorientierte Bezahlung einzuführen. Sie soll zunächst ein Prozent betragen und schrittweise auf acht Prozent der Entgeltsumme steigen - das wären bis zu zwei Monatsgehälter. Ein Jahr später soll eine neue Entgeltordnung kommen, die die bisherigen 18 000 Eingruppierungskriterien vereinfachen soll.Die Wochenarbeitszeit wird ab Oktober in den Behörden von Bund und Kommunen in Ost und West einheitlich 39 Stunden betragen. Arbeitszeiten von bis 45 Stunden sind möglich, wenn Zusatzvereinbarungen geschlossen werden. Der Überstundenausgleich wird flexibilisiert. Der Innenminister, der Verband der Kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaften betonten, dass mit dem neuen Tarifvertrag kein Mitarbeiter schlechter gestellt werde. Zudem sei es gelungen, die Reform kostenneutral zu gestalten.Das neues Tarifrecht wird allerdings nicht für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den Ländern gelten. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) war bereits im Frühjahr aus den Verhandlungen ausgestiegen, weil sie längere Arbeitszeiten fordert. An sie ging der Appell, sich dem Ergebnis anzuschließen. Die TdL lehnte dies am Dienstag ab. Eine ungewöhnliche Situation trifft zudem die Ärzte in den Krankenhäusern der Kommunen und des Bundes. Da der Ärzteverband Marburger Bund am vergangenen Wochenende Verdi das Mandat entzogen hat, gilt für dessen Mitglieder das neue Tarifrecht nicht. Sie werden weiter nach BAT bezahlt, Verdi-Mitglieder aber nach der besseren Neuregelung.------------------------------"Das neue Tarifrecht verbessert die Verwaltung." Otto Schily

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