Kostenfalle

Teurer als die ganze Reise: Kreuzfahrt-Urlauberin zahlt 1629 Euro beim Schiffsarzt – wegen einer Flagge

Krank auf Kreuzfahrt: Warum die Schiffsflagge entscheidet, ob die Krankenkasse den Schiffsarzt bezahlt – und was gesetzlich Versicherte wissen müssen.

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Die MSC Splendida fährt unter der Flagge Panamas. Für eine Urlauberin aus Belgien wurde das beim Schiffsarzt teuer. (Archivbild)

Die MSC Splendida fährt unter der Flagge Panamas. Für eine Urlauberin aus Belgien wurde das beim Schiffsarzt teuer. (Archivbild)

© Imago/Michael Bihlmayer

Leentje De Visscher wollte zum ersten Mal in ihrem Leben eine Kreuzfahrt machen. Am Ende kostete sie der Schiffsarzt mehr als die ganze Reise.

Die 43-jährige Belgierin war mit ihrem Mann und gut zwei Dutzend Freunden auf der MSC Splendida unterwegs, eine Woche Mittelmeer ab Marseille. Das berichtet die belgische Zeitung Het Laatste Nieuws (HLN).

Atemnot in Palermo, Infusion vor Malta

Beim Landgang in Palermo bekam sie plötzlich schlecht Luft, am Abend fehlten ihr die Worte. Am nächsten Morgen ging sie ins Bordhospital.

Die Ärzte stellten laut dem Blatt Herzrhythmusstörungen fest und gaben ihr eine Magnesium-Infusion. Mit der Behandlung war sie zufrieden.

Über Geld hatte allerdings niemand gesprochen – bis 1629 Euro von ihrer Bankkarte abgebucht waren. Die Kreuzfahrt selbst hatte 1475 Euro gekostet. Das sei mehr als ein halbes Monatsgehalt ihres Mannes, sagte sie der Zeitung.

Mittelmeer auf der Karte, Panama auf dem Papier

Das Geld wollte sie sich von ihrer Krankenkasse zurückholen. Deren Zusatzversicherung zahlt aber nur in bestimmten Urlaubsländern. Panama gehört nicht dazu.

Und Panama ist, rechtlich betrachtet, das Land, in dem Leentje behandelt wurde. Die MSC Splendida ist in Panama registriert, an Bord gilt das Recht des Flaggenstaats. Dass das Schiff gerade zwischen Sizilien und Malta lag, ändert daran nichts.

Der Reiseveranstalter TUI widerspricht der Darstellung der Urlauberin: Sie sei vorab über die Flagge informiert worden und habe die Deckung selbst bei ihrer Kasse geklärt. Schriftlich festgehalten ist das nach Angaben von HLN nicht.

Gilt das auch für deutsche Kassenpatienten?

Ja, und zwar ziemlich genau so. Ein Schiffsarzt ist kein Kassenarzt, die Gesundheitskarte nützt an Bord nichts. Wer behandelt wird, zahlt als Privatpatient und reicht die Rechnung später ein.

Auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite hilft auf dem Schiff nicht weiter – selbst wenn es unter EU-Flagge fährt. Sie gilt beim Arzt an Land, etwa beim Landgang in Spanien oder Italien.

Wie viel Geld zurückkommt, entscheidet die Flagge. Bei einem Schiff unter der Flagge eines EU-Staats ist eine Erstattung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, erklärt die Krankenkasse BIG direkt gesund. Unter Nicht-EU-Flagge zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nichts.

Selbst im guten Fall gibt es nur den deutschen Kassensatz. Den Aufschlag der Privatrechnung trägt der Patient.

AIDA, Mein Schiff, MSC: Unter welcher Flagge fahren die Schiffe?

Ein deutsches Kreuzfahrtschiff gibt es übrigens gar nicht mehr. Seit dem Ende der „MS Deutschland“ fährt kein Kreuzfahrtschiff unter deutscher Flagge.

Die AIDA-Flotte ist unter italienischer Flagge unterwegs, TUI Cruises mit der „Mein Schiff“-Flotte unter maltesischer. Beides sind EU-Staaten. Phoenix Reisen setzt bei Amadea, Artania und Amera dagegen auf die Bahamas.

Was das im Ernstfall heißt, rechnet die R+V-Versicherung an einem Beispiel vor: Magen-Darm-Infekt an Bord, Schiff unter Bahamas-Flagge – die gesetzliche Kasse überweist null Euro.

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Der erste Blick gehört der Flagge. Sie steht meist in den Schiffsdaten der Reederei, sonst hilft eine Nachfrage im Reisebüro – am besten schriftlich.

Danach braucht es eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, die Behandlungen an Bord ausdrücklich einschließt. Sie sichert auch den Rücktransport nach Hause ab. Den zahlt die gesetzliche Kasse laut BIG in der Regel nicht, und er kann schnell einen hohen fünfstelligen Betrag kosten.

Wer an Bord behandelt wird, sollte sich in jedem Fall eine detaillierte Rechnung geben lassen und sie aufheben. Ohne sie gibt es gar nichts zurück.

Was sich bei der Krankenkasse sonst noch ändert, lesen Sie in unserem Überblick Ab Januar 2027: Was gesetzlich Versicherte bis Jahresende bei der Krankenkasse erledigen sollten.

Leentje De Visscher will mit ihrer Geschichte andere Urlauber warnen. Ihre Lektion passt in einen Satz: Wer aufs Schiff steigt, sollte vorher aufs Heck schauen.

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