Thüringens Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) prüft Sanktionen für Teilnehmer, die unentschuldigt in Sprach- und Integrationskursen fehlen. „Mir ist wichtig, dass wir eine größere Verbindlichkeit bei der Teilnahme haben“, sagte Meißner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Ein Kursplatz sei ein Wert, der von den Teilnehmern geschätzt werden solle. Spielraum sehe sie etwa bei den Sprachkursen des Landesprogramms Start Deutsch. Denkbar sei, dass ein Teilnehmer bei mehrfachem Fehlen aus dem Kurs ausgeschlossen werde, sagte die Ministerin. Nach Angaben des Ministeriums nahmen 2025 insgesamt 707 Menschen an den Start-Deutsch-Kursen teil, 21 brachen den Kurs unbegründet ab.
Hintergrund der Überlegungen sind auch Einschnitte bei den bundesgeförderten Integrationskursen. Betroffen seien vor allem Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, EU-Bürger und Menschen mit einer Duldung. Ausländer ohne gesetzlichen Anspruch sollen nicht mehr kostenfrei zugelassen werden, auch wenn freie Plätze vorhanden sind.
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Meißner sprach von einer „Rasenmähermethode“ und kritisierte den Sparkurs. Das Thema habe in allen Bundesländern zu einem Aufschrei geführt. In Thüringen seien rund 3.000 Menschen betroffen. Gerade bei Ukrainern sehe sie eine Perspektive für den Arbeitsmarkt. Das Land prüfe, inwieweit es einspringen könne. Eine Rolle spielten dabei die Bleibeperspektive und die Bedarfseinschätzung der Volkshochschulen.
Volkshochschulen widersprechen
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Sascha Rex, Leiter der Stabsstelle Grundsatzfragen beim Deutschen Volkshochschul-Verband, sagte, aus Trägersicht sei kein Problem mit blockierten Kursplätzen bekannt. „Wir haben genau das gegenteilige Problem: Wir haben das Problem, dass die Kurse nicht voll werden, weil die freiwilligen Teilnehmenden fehlen“, sagte er. Träger würden nur für Anwesenheit vergütet. Wie Meißner sieht auch Rex in den Kursen einen Schlüssel für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Arbeitgeber wollten in großer Mehrheit Arbeitnehmer, die ein gewisses Sprachniveau hätten.
Rex kritisierte, die Kürzungen des Bundes seien ohne Vorwarnung gekommen. Für Volkshochschulen bedeute dies, dass Lehrverträge nicht fortgeführt werden könnten und auch in der Verwaltung Stellen wegfielen. „Das bedeutet auch, dass Personen in der Verwaltung entlassen werden müssen“, sagte Rex. In Thüringen seien die Volkshochschulen kommunale Einrichtungen: „Das heißt, in Thüringen werden die Kommunen auf den Kosten sitzen gelassen.“ (mit dpa)
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